Mehr Informationen für Anleger, Werbeverbote und Warnhinweise für Geldanlagen sowie eine stärkere Aufsicht – auf dem „Grauen Kapitalmarkt“ herrschen künftig schärfere Regeln. Die Bundesregierung beschloss am Mittwoch das Kleinanlegerschutzgesetz, mit dem Verbraucher besser vor hochriskanten und unseriösen Finanzprodukten geschützt werden sollen.
Dazu müssen Anbieter und Vermittler mehr, bessere und aktuellere Informationen zu Anlagen in ihren Verkaufsprospekten veröffentlichen. Die Prospektpflicht wird auf alle Vermögensanlagen ausgedehnt. Ausnahmen gibt es für das Sammeln kleinerer Beträge per Internet („Crowdfunding“), Finanzspritzen für soziale und gemeinnützige Projekte sowie Genossenschaften. Wer gegen die Informationspflichten verstößt, dem droht ein Vertriebsverbot.
Vorgesehen sind auch Werbebeschränkungen für Produkte des „Grauen Marktes“ wie Genussscheine oder Direktdarlehen. Öffentliche Werbung etwa in Bussen und Bahnen oder auf Plakaten ist nicht mehr zulässig. In Medien muss Werbung mit einem klaren Warnhinweis vor Verlustrisiken versehen werden.
Die Finanzaufsicht BaFin erhält mehr Befugnisse und kann Angebote bei Verstößen untersagen. Bei unzureichenden und nicht aktuellen Prospekten kann sie die betreffenden Anbieter öffentlich machen.
Auslöser für die strengeren Vorgaben war auch die Insolvenz des Windparkfinanzierers Prokon. Dort hatten 75 000 Anleger etwa 1,4 Milliarden Euro in hochriskante Genussrechte investiert. Justizminister Heiko Maas betonte, dieser Fall habe gezeigt, dass es im „Grauen Kapitalmarkt“ Regulierungsbedarf gebe.