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LUXEMBURG/FÜRTH
Markenschutz für Zauberwürfel
dpa
 |  aktualisiert: 25.11.2014 19:31 Uhr

Der Zauberwürfel „Rubik's Cube“ bleibt nach einem Urteil des EU-Gerichts europaweit als Marke geschützt. Die Struktur des beweglichen Würfels mit dem schwarzen Gitternetz unterscheide sich deutlich von ähnlichen dreidimensionalen Geduldsspielen, urteilten die Richter am Dienstag in Luxemburg (T-450/09). Die Entscheidung ist eine Niederlage für den Spielzeughersteller Simba Toys aus dem bayerischen Fürth in einem jahrelangen Rechtsstreit.

Simba Toys wollte den Eintrag beim EU-Markenamt für nichtig erklären lassen. Die Begründung: Der drehbare Würfel enthält aus Sicht der Franken eine technische Lösung, die nur als Patent geschützt werden könne – und nicht als Marke. Die Rechte an „Rubik's Cube“ hält die britische Firma Seven Towns. Simba müsste seinen Zauberwürfel, der sehr ähnliche Gitterlinien hat, optisch stark verändern, um ihn weiter anbieten zu dürfen.

Doch Simba Toys scheiterte mit seiner Argumentation vor dem EU-Gericht. Die Marke „Rubik's Cube“ sei vor allem durch den Würfel selbst und die schwarze Gitterstruktur gekennzeichnet, meinten die Richter. Diese gebe noch keinen Hinweis auf die Drehbarkeit. Denn dass sich die Einzelteile des Würfels drehen lassen, liegt an einem unsichtbaren Mechanismus im Inneren, der auf der bildlichen Darstellung nicht zu sehen ist. Außerdem verhindere der Markeneintrag nicht, dass Konkurrenten ebenfalls drehbare dreidimensionale Geduldsspiele herstellen. Simba Toys kann gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen. „Wir müssen auf die Urteilsbegründung warten“, sagte Geschäftsführer Manfred Duschl.

 
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