Lego-Männchen vor dem Kadi: Das EU-Gericht soll am heutigen Dienstag einen Markenstreit um die bekannte Spielfigur entscheiden. Die britische Firma Best-Lock nämlich zieht den Schutz für die Figur des dänischen Herstellers Lego in Zweifel. Nachdem sie mit ihrem Widerspruch beim Europäischen Markenamt im spanischen Alicante gescheitert ist, ist nun das EU-Gericht am Zug. Seit dem Jahr 2000 ist Legos dreidimensionale Darstellung seiner Spielzeugfigur beim Europäischen Markenamt geschützt. Auch die Darstellung einer Figur mit Noppe auf dem Kopf ist als Spielzeug eingetragen. Zu Unrecht, meint Konkurrent Best-Lock und führt zwei Argumente ins Feld. Einerseits habe sich Lego „bösgläubig“ verhalten, wie es im Juristenjargon heißt. Der dänische Hersteller habe sein Männlein nämlich schützen lassen, obwohl er wusste oder hätte wissen müssen, dass Best-Lock eine ganz ähnliche Figur im Sortiment hatte. Das EU-Markenamt sah dies als nicht belegt. Kniffelig wird es beim zweiten Klagegrund.
Best-Lock argumentiert laut Markenamt unter anderem, die eingetragene Marke bestehe aus der Form der Ware – damit sei sie laut europäischem Recht nicht schutzfähig. Denn Marken, die nur aus der Form bestehen, die quasi zwangsläufig aus der Art der Ware folgt, dürfen nicht geschützt werden. Dieses Argument zieht nicht, befand das Markenamt. Natürlich sei bei manchen Waren die Form vorbestimmt, zum Beispiel bei Fußbällen oder Bananen. Aber: „Spielzeug kann in jeder beliebigen Form hergestellt werden.“