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MÜNCHEN
LBS bestätigt Kündigungen
Baustelle Symbolbild
Foto: Tobias Heyer, dpa | Baustelle Symbolbild
reda
 |  aktualisiert: 07.11.2019 20:35 Uhr

In Zeiten, in denen Tages- und Festgeld nur mickrige Zinsen abwerfen, ist es für viele Sparer eine attraktive Geldanlage: Die Rede ist von alten Bausparverträgen, auf die Verbraucher mitunter noch drei oder vier Prozent Sparzins bekommen. Zu solch guten Konditionen kann man sein Geld derzeit kaum anlegen – vor allem nicht so sicher.

Den Bausparkassen aber scheinen die alten Verträge ein Dorn im Auge zu sein. Schließlich sind die Zinsen am Kapitalmarkt im Keller. Entsprechend schwertun sich die Institute, die hohen Zinsen zu erwirtschaften. Und so versuchen immer mehr Unternehmen, die teuren Altlasten loszuwerden. Wüstenrot etwa hat im vergangenen Jahr 15 000 Verträge gekündigt mit dem Verweis, diese seien „überspart“. Je nach Vertrag ist das der Fall, wenn das Guthaben die Bausparsumme übersteigt.

Die LBS Bayern geht nun einen Schritt weiter: Die Landesbausparkasse hat in den vergangenen Wochen 26 000 Kündigungsschreiben an ihre Kunden verschickt. Zur Begründung heißt es: Der Bausparvertrag sei seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif und der Kunde habe kein Darlehen abgerufen. Die LBS mache daher mit Wirkung zum Mai 2015 von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch – nach § 489, Abs. 1 Nr. 2 BGB.

Dass Verbraucherschützer dieses Vorgehen nun kritisieren, versteht man bei der LBS in München nicht. „Diese Maßnahme ist aus unserer Sicht rechtlich sicher“, sagt Firmensprecher Joachim Klein. Schließlich gehe es darum, „die Balance im System“ wiederherzustellen. „Bausparen ist Zwecksparen“, sagt Klein. „Erst wird der Bausparvertrag angespart – in der Regel auf 40 Prozent der vereinbarten Bausparsumme. Dann kann über den restlichen Betrag ein Bauspardarlehen mit einem garantierten Zins in Anspruch genommen werden.“

Das Problem ist nur: Wer heute ein Haus baut, muss dafür nicht mehr auf seinen Bausparvertrag zurückgreifen. Denn in der Regel sind die Konditionen am Kapitalmarkt besser als der vor Jahren abgesicherte Darlehenszins. Stattdessen nutzen viele Kunden ihren gut verzinsten Vertrag als Sparanlage. Aus Sicht der LBS Bayern ist das aber nicht zulässig. Sprecher Klein sagt: „Der Kunde hat sich damit nicht für den originären Zweck seines Bausparvertrags entschieden.“

Niels Nauhauser beobachtet seit geraumer Zeit, mit welchen Methoden Finanzinstitute versuchen, Verbraucher aus hoch verzinsten Verträgen zu drängen. Dass Bausparkassen einen seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreifen Vertrag kündigen, sei eine von vielen Maschen, sagt der Finanzexperte der Verbraucherzentrale. „Doch die Rechtslage ist nicht so klar, wie die Bausparkassen behaupten.“ Seiner Meinung kann sich die LBS erst auf das Gesetzbuch beziehen, wenn der Vertrag erfüllt ist. Das aber liege erst vor, wenn die Bausparsumme erreicht ist oder das Darlehen voll ausgezahlt wurde.

Dem einzelnen Kunden aber hilft das wenig, gibt Nauhauser zu bedenken, da er sich auf kein übergeordnetes Urteil beziehen kann. So sieht das auch Susanne Götz von der Verbraucherzentrale Bayern: „Was fehlt, ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs.“ Sie rät Betroffenen, einen Ombudsmann einzuschalten (www.schlichtungssstelle-bausparen.de). Wer eine Rechtsschutzversicherung habe oder die Kosten eines Verfahrens selber tragen könne, sollte sich Rat bei einem Anwalt holen, empfehlen beide Finanzexperten.

 
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