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kurz & bündig: EU will Spekulation mit Nahrungsmitteln eindämmen
Evangelischer Pressedienst
 |  aktualisiert: 15.01.2014 18:13 Uhr

Die Europäische Union will Nahrungs- und Rohstoffspekulationen künftig strenge Grenzen setzen. Vertreter des Europaparlaments und des EU-Ministerrats gelangten in der Nacht zum Mittwoch nach monatelangem Streit zu einer informellen Einigung. Künftig sollen in ganz Europa sogenannte Positionslimits gelten, die die Zahl der zu spekulativen Zwecken abgeschlossenen Terminverträge begrenzen sollen. Außerdem müssen Preissprünge im Handel eine Mindestgröße haben.

Keine pauschale Bankgebühr bei Nachfragen zu Überweisungen

Banken dürfen von ihren Kunden bei Reklamationen oder Nachfragen zu Überweisungen keine Gebühr verlangen. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mitteilte, ist ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main rechtskräftig geworden. (AZ: 23 U 50/12). Die Commerzbank hat ihre gegen die OLG-Entscheidung eingelegte Revision wieder zurückgenommen. Konkret ging es um eine

Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Verbraucherschützer hatten moniert, dass die Commerzbank in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ein pauschales Entgelt in Höhe von 25 Euro verlangt, wenn der Kunde bei Überweisungen eine Reklamation oder auch nur eine Nachfrage hat. Diese in den AGB enthaltene pauschale Gebühr benachteilige den Kunden.

 
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