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BERLIN
Kritik am Hilfspaket für Versicherer
reda
 |  aktualisiert: 11.03.2014 18:51 Uhr

Die Bundesregierung will bei der Stabilisierung der Lebensversicherer im Zuge der Niedrigzinsen vor allem die Branche stärker an die Kandare nehmen. Es gehe um Verbraucherschutz und zugesagte langfristige Garantieleistungen für die Versichertengemeinschaft, aber nicht um eine Besserstellung der Unternehmen, stellte der Parlamentarische Staatssekretär im Finanzministerium, Michael Meister (CDU), am Dienstag in Berlin klar: „Denen wird nichts gegeben.“

Demnach müssen sich Versicherer darauf einstellen, dass sie Kunden stärker an Überschüssen und Risikogewinnen beteiligen müssen. Ausgelotet werde auch die Möglichkeit einer Ausschüttungssperre, so dass Aktionäre weniger Dividende erhalten. Zudem sollen das Risikomanagement der Unternehmen stärker unter die Lupe und die Eingriffsrechte der Finanzaufsicht gestärkt werden. Einschränkungen soll es auch beim Vertrieb geben.

Entlastet werden sollen Versicherer bei der Ausschüttung sogenannter Bewertungsreserven. Ein kleinerer Kundenteil muss hier mit Einbußen rechnen. Der Bund der Versicherten hat erneut Kritik am geplanten Hilfspaket der Bundesregierung für Lebensversicherer wegen der anhaltend niedrigen Zinsen geäußert. „Die Bundesregierung folgt dem lauten Schreien der Versicherungswirtschaft“, sagte Vorstandschef Axel Kleinlein und sprach von einem „Schlag ins Gesicht der Versicherten“. Er bemängelte mögliche Einschnitte bei der Beteiligung der Kunden an den sogenannten Bewertungsreserven, die aus Kursgewinnen der Kapitalanlagen gespeist werden. Im „Fokus“ hatten die Verbraucherschützer zuvor auch betont, nicht den Unternehmen gehe es schlecht, sondern nur den Kunden.

Die Grünen warnten die Koalition, mit ein paar Tricks die Kunden faktisch um Milliardenbeträge zu bringen. „Dieses Paket hat nicht das Ziel, den versicherten Verbrauchern zu helfen, sondern hier wird eine Branche finanziell bedient“, sagte Renate Künast.

Bei dem angestrebten Hilfspaket für die Lebensversicherer geht es grundsätzlich um eine faire Verteilung stiller Reserven der Versicherer zwischen Alt- und Neukunden beziehungsweise auslaufenden und bestehenden Verträgen.

 
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