Im Dauerstreit um Patente in der Mobilfunkbranche hat das Landgericht Mannheim am Freitag eine Milliardenklage gegen Apple abgewiesen. Zum gleichen Ergebnis kam eine weitere Kammer des Gerichts in einem ähnlichen Verfahren gegen den Handy-Hersteller HTC, bei dem noch kein Schadenersatz, sondern nur die Feststellung einer Patentverletzung gefordert war.
Der unterlegene Patentverwerter IPCom kündigte umgehend Berufung gegen die Urteile an. In dem Rechtsstreit geht es um ein Patent, das den Zugang zu Mobilfunknetzen steuert und Rettungskräften oder der Polizei bei Netzüberlastung eine Überholspur frei hält. Es wurde von Bosch entwickelt und 2007 zusammen mit anderen Patenten an IPCom verkauft. Das Europäische Patentamt (EPA) hat dieses Schutzrecht im Januar für gültig erklärt, allerdings in einer eingeschränkten Fassung.
Nach dem Scheitern von Lizenzverhandlungen verlangte IPCom die gerichtliche Feststellung, dass Apple und HTC dieses Patent verletzen. Von Apple wurde Schadenersatz im ungewöhnlich hohen Umfang von 1,57 Milliarden Euro verlangt. IPCom-Geschäftsführer Bernhard Frohwitter: „Wir sind über die Abweisung der Schadenersatzklage gegen Apple mehr als verwundert.“ Mehrere Gerichte hätten zuvor anders entschieden.