Das Bundeskartellamt hat Geldbußen gegen drei Hersteller und zwei Händler von Musikinstrumenten in Höhe von rund 21 Millionen Euro verhängt. Das teilte die Behörde mit Sitz in Bonn jetzt in einer Presseerklärung mit.
Den Herstellern und Händlern wird vertikale Preisbindung vorgeworfen, den Händlern untereinander daneben horizontale Preisabsprachen in mehreren Fällen. Betroffen davon ist auch der Musikinstrumenten-Händler Thomann GmbH mit Sitz in Burgebrach (Lkr. Bamberg). Bei den Herstellern beziehungsweise deren Vertriebsgesellschaften handelt es sich um die Yamaha Music Europe GmbH, die Roland Germany GmbH und die Fender Musical Instruments GmbH. Ein weiterer Händler ist die Musik Store professional GmbH. Eingeleitet worden war das Verfahren nach Hinweisen aus dem Markt mit einer Durchsuchung im April 2018.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Hersteller und Händler von Musikinstrumenten haben über Jahre hinweg systematisch darauf hingewirkt, den Preiswettbewerb gegenüber den Endverbrauchern einzuschränken. Die Hersteller haben zumindest die führenden Fachhändler Thomann und Music Store dazu angehalten, festgesetzte Mindestverkaufspreise nicht zu unterschreiten, was diese in vielen Fällen auch taten.“
Zwischen Herstellern und Händlern habe das Einvernehmen bestanden, die Mindestpreis-Vorgaben der Hersteller umzusetzen, so das Kartellamt. Bei Unterschreiten der Mindestverkaufspreise hätten die verantwortlich handelnden Mitarbeiter von Yamaha, Roland und Fender mehrfach Thomann und Music Store kontaktiert und diese Händler aufgefordert, ihre Verkaufspreise anzupassen, was in vielen Fällen auch geschehen sei.
Bei der Bußgeldfestsetzung sei berücksichtigt worden, dass die Unternehmen Yamaha, Roland, Fender, Thomann und Music Store bei der Aufklärung der Absprachen mit dem Bundeskartellamt umfassend kooperiert hätten, schreibt das Bundeskartellamt. (orb)