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AUGSBURG
Ist die Bargeldgrenze kontrollierbar?
Von unserer Mitarbeiterin Sarah Schierack
 |  aktualisiert: 21.03.2016 03:38 Uhr

Fünf Jahre hat Sebastian Fiedler auf diese Studie gewartet. Seit 2011 predigen er und seine Kollegen, welches Ausmaß die Geldwäsche in Deutschland erreicht hat. Seit dieser Woche hat der Kriminalbeamte das auch schriftlich: Auf 30 Milliarden Euro beziffern die Wissenschaftler der Universität Halle-Wittenberg in einer aktuellen Untersuchung das Volumen der Geldwäsche im Nichtfinanzsektor, also zum Beispiel Händler, Immobilienmakler oder Versicherungsvermittler. Die Urheber der Studie haben eine klare Forderung, der sich auch die Bundesregierung anschließt: eine Bargeldobergrenze von voraussichtlich 5000 Euro.

„Uns geht es nicht darum, das Bargeld zu verbieten“, betont Fiedler, der stellvertretender Vorsitzender beim Bund Deutscher Kriminalbeamter ist. Aber wenn weniger Bargeld im Umlauf sei, hätten es Kriminelle weitaus schwerer als zuvor. Der Experte ist überzeugt, dass eine Höchstgrenze bei Barzahlungen „schnell etabliert“ wäre. Seiner Meinung nach würden sich mindestens drei Viertel aller betroffenen Unternehmen an ein solches Limit halten. „Das sind ja keine Kriminellen“, sagt Fiedler. Sondern Menschen, „die ganz normal am Wirtschaftsleben teilnehmen“. Die „schwarzen Schafe“ könne man seiner Einschätzung nach durch stichprobenartige Kontrollen in den Firmen überführen.

Genau da liegt aber das Problem. Bereits seit 2012 wird stärker nach Geldwäschern gefahndet – zumindest auf dem Papier. Damals trat das Geldwäschegesetz in Kraft. Unternehmen aus dem Nichtfinanzsektor müssen seitdem genauer offenlegen, mit wem sie welche Geschäfte betreiben, erläutert Stefan Sprinkart von der Industrie- und Handelskammer Schwaben. Will beispielsweise ein Kunde 15 000 Euro oder mehr in bar bezahlen, muss der Händler in der Regel die Identität des Käufers prüfen. Bei Verstößen können Bußgelder bis zu 100 000 Euro drohen. Wie oft diese Verstöße bemerkt werden, ist aber fraglich. Denn die Kontrolle der Einhaltung des Geldwäschegesetzes ist nach Angaben von Sebastian Fiedler nicht einheitlich geregelt. Die Länder haben die Aufgabe jeweils auf unterschiedliche Behörden übertragen. Das führe Fiedler zufolge dazu, dass mitunter Standesbeamte Geldwäschern nachspüren müssen. Zum Teil gebe es pro Regierungsbezirk nur eine einzige Stelle für die Bekämpfung des illegalen Geldtransfers.

Nach Meinung von Finanzexperte Wolfgang Gerke „ließe sich das teilweise schon umsetzen“. Dafür, sagt der Präsident des Bayerischen Finanzzentrums, müssten aber beispielsweise auch Bargeldabhebungen erschwert werden. Wer weniger Geld abheben kann, so die Überlegung, kann auch weniger Geld in Umlauf bringen. Außerdem, erläutert Gerke, würden die Abhebungen stets bei der Bank registriert – könnten also nicht im Verborgenen abgewickelt werden. Gerke nennt Italien als Vorbild: Im Kampf gegen die mafiösen Strukturen der Geldwäscher habe man dort den Zugang zu Bargeld stärker reglementiert. Auch bei den Barzahlungen ist das Land sehr strikt: Bis vor kurzem galt eine Bargeldobergrenze von 1000 Euro, mittlerweile ist sie wieder auf 3000 Euro angehoben worden.

Gerke ist überzeugt, dass ähnliche Maßnahmen auch in Deutschland „eine Wirkung entfalten“ würden. Die Geldwäsche könne man so zumindest zum Teil in den Griff bekommen. Allerdings, räumt er ein, würden Kriminelle trotzdem immer Wege um eine solche Regelung herum finden.

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