
Volker Kuhn hat seine Hausaufgaben gemacht. „Wir sind auf SEPA vorbereitet“, sagt der Kassier des Flugsport-Clubs Ebern. Er habe alles nötige in die Wege geleitet, und auch die etwa 80 Mitglieder seien bereits informiert. So professionell gehen allerdings offenbar nicht allzu viele Vereine und Unternehmen mit dem Thema SEPA um. Dabei gilt die Umstellung auf ein einheitliches Zahlungssystem als eines der größten finanzpolitischen Projekte Europas; gleich nach der Euro-Einführung. In 32 Ländern müssen Hunderte von Millionen Konten abgeglichen werden. Ein Kraftakt.
Doch während man sich auf der Seite der Banken seit langem, oft in eigenen SEPA-Arbeitsgruppen, darauf vorbereitet, unterschätzen offenbar viele Kunden das Thema. „Vereine und Unternehmen in Deutschland sind darauf nur unzureichend vorbereitet“, warnt Stephan Götzl, Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern. Denn um, etwa bei Vereinen, auch künftig Mitgliedsbeiträge einziehen zu können, ist eine sogenannte Gläubiger-Identifikationsnummer notwendig. Sie muss bei der Bundesbank beantragt werden. Bis Mitte dieser Woche aber wurden in Deutschland gerade einmal 863 800 Gläubiger-IDs beantragt – und das bei etwa 3,6 Millionen Unternehmen und rund 600 000 Vereinen im Land. Fragen und Antworten zu SEPA:
Rein rechnerisch durchaus. Denn derzeit werden nur gut 30 000 Gläubiger-IDs pro Woche neu vergeben – viel zu wenig, um bis zum 1. Februar alle Unternehmen und Vereine fit für SEPA zu machen. Dennoch hofft man bei der Bundesbank darauf, dass es im vierten Quartal „einen richtigen Schub“ gibt. Denn sonst könnte es nach dem 1. Februar zu enormen Problemen kommen. Etwa, wenn ein Verein seine Mitgliedsbeiträge nicht mehr einziehen kann – oder ein Unternehmen seine Rechnungen.
„Unternehmen sollten den Umstellungsaufwand nicht unterschätzen“, warnt Angelika Hilgers vom Bundesverband der Bilanzbuchhalter. Tatsächlich malen manche Experten schwarz: Es könne sogar zu Firmenpleiten kommen – nur weil man bei SEPA geschlampt hat. Und so spricht man etwa bei der Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt (IHK) von einem „dringenden Handlungsbedarf für Unternehmen“. Schließlich geht es um einen reibungslosen Fortgang des Zahlungsverkehrs – da sind fast alle Betriebsteile betroffen. Dennoch informierten sich bei einer IHK-Veranstaltung Ende August gerade einmal 80 Unternehmen aus der Region über die SEPA-Einführung. Für Betriebe mit Nachholbedarf: Am 29. November findet in der Schweinfurter IHK-Geschäftsstelle ein weiterer Informationstag statt.
Es sind eher nicht Großunternehmen, die Gefahr laufen, in die SEPA-Falle zu tappen. Es sind Tausende von Klein- und Mittelbetriebe, die womöglich die Bedeutung der Umstellung unterschätzen – etwa aus dem Handwerk. Gut 57 000 Handwerksbetriebe gibt es alleine in Unter-, Mittel- und Oberfranken. Bei der Handwerkskammer für Unterfranken bietet man daher Betrieben seit längerem Infos und Beratung an. Geschäftsführer Rolf Lauer appelliert: „Je früher die Umstellung eingeleitet wird, desto reibungsloser wird sie funktionieren“.
„Viele Beteiligte wollen nicht glauben, dass sie betroffen sind“, sagte Bundesbank-Vorstand Carl-Ludwig Thiele. Die Warnung dürfte viele Vereine betreffen, die denken, dass sie nicht betroffen sind, weil sie nicht grenzüberschreitend tätig sind. Gerade Vereine aber haben oft Hunderte Mitglieder, von denen sie per Lastschrift die Beiträge einziehen.
Private müssen meist nichts in die Wege leiten. Allerdings müssen sie künftig bei Überweisungen statt der Kontonummer mit Bankleitzahl die IBAN eintragen. Bei Lastschriften wird der Empfänger für die Umstellung sorgen – oder ein neues Mandat vom Kunden einholen. Und: Für Verbraucher gilt bei der Umstellung eine Übergangsfrist bis Anfang 2016.
Der größte SEPA-Irrtum. Zwar ist in der Tat eines der wichtigsten Ziele von SEPA, dass Überweisungen ins Ausland schneller und billiger werden. Doch die neuen Regeln gelten ab Februar auch national verbindlich!
Klare Antwort von Bundesbank-Vorstand Thiele: „Es gibt keinen Plan B“.
Was IBAN und BIC bedeuten
Die IBAN (International Bank Account Number; internationale Bankkontonummer) besteht aus • dem Länderkennzeichen (im Fall von Deutschland: DE), • einer zweistelligen Prüfziffer, • der achtstelligen Bankleitzahl und • der deutschen Kontonummer (auf zehn Stellen aufgefüllt).
Insgesamt hat die IBAN in Deutschland damit stets 22 Stellen.
22 Stellen: So setzt sich die IBAN zusammen.
Der BIC („Bank Identifier Code“ oder SWIFT-Code) ist die weltweit eindeutige Identifizierung von Kreditinstituten gemäß ISO-Standard. Der BIC ist acht oder elf Stellen lang.
Vergeben werden IBAN und BIC von der kontoführenden Bank, sie sind im Kontoauszug angegeben. Für jedes bestehende Euro-Konto wird eine separate IBAN vergeben.
Die Kontoidentifikatoren IBAN und BIC werden bei der EU-Standardüberweisung und im SEPA-Zahlungsverkehr verwendet. Wer Zahlungen erwartet, sollte die Geschäftspartner über die eigene IBAN und den zugehörigen BIC informieren, beispielsweise durch Angaben auf der Rechnung oder dem Briefbogen
Gläubiger-Identifikationsnummer:
Sie ist für den künftigen Lastschrifteinzug zwingend notwendig, betrifft also vor allem Unternehmen und Vereine. Sie wird von der Bundesbank vergeben. Service-Hotline zur Gläubiger-ID (Mo. bis Fr.) von 8 bis 16 Uhr unter Tel. (069) 95 66- 31 81 Text: md
Links zu SEPA
- www.sepadeutschland.de
- www.bundesbank.de/sepa
- SEPA für Vereine (Bundesbank)
- Unternehmen jetzt fit für SEPA machen (IHK Mainfranken)
- Informationen zur SEPA-Umstellung (Handwerkskammer Unterfranken)