Ein kleines Bauteil sorgt für großen Ärger beim Automobilzulieferer Hilite in Marktheidenfeld: Vor fünf Jahren lieferte das Unternehmen aus dem Bereich Motor- und Getriebeanwendungen sogenannte Nockenwellenversteller an VW. Nach Beschwerden von Kunden musste Volkswagen 234 301 Fahrzeuge zurückrufen und nachbessern.
Warum es um Millionen geht
Wer zahlt jetzt die millionenschwere Rechnung für den Schaden - der unterfränkische Zulieferer oder zwei Versicherungen, bei denen Hilite für genau solche Fälle Verträge hatte? Im Rechtsstreit um die diffizilen Feinheiten von Verträgen könnten beide Seiten vermutlich selbst funktionierende juristische Nockenwellenversteller gebrauchen. Denn die Verhandlungen sind festgefahren wie bei einem Kolbenfresser. Nun soll das Landgericht Würzburg den verzwickten Fall entscheiden.
Es geht um Summen, über die das Gericht nicht oft zu befinden hat. Und, so viel wurde während einer Verhandlung am Freitag klar, es geht ein Stück weit auch um die Zukunft des aufstrebenden Unternehmens in Marktheidenfeld. Der Austausch der schadhaften Nockenwellenversteller sollte zunächst 41 Millionen Euro kosten. Hilite und Volkswagen einigten sich aber 2016 auf einen Haftungsvergleich, bei dem Hilite 27 Millionen Euro zahlen soll. Das Unternehmen beschäftigt weltweit 1700 Menschen.
Versicherung weigert sich zu zahlen
Genau für solche Fälle glaubte Hilite sogenannte Rückrufkosten-Versicherungen abgeschlossen zu haben. Doch die Vertragspartner weigern sich, zu zahlen: Die Vereinbarungen seien zum 1. Januar 2015 ausgelaufen - bevor die Rückrufaktionen anliefen.
Deshalb trafen sich am Freitag vor einem Schöffengericht in Würzburg vier Anwälte der Versicherungen und drei Juristen von Hilite – zunächst für den Versuch, sich gütlich zu einigen. Schließlich geht es am Landgericht um einen Fall, der nach den Gebührentabellen für Rechtsanwalts-und Gerichtskosten allein schon in erster Instanz etwa eine Million Euro an Kosten verursachen kann.
Das Szenario der Rückrufaktion
Kernfrage des Streits: Begann die Rückrufaktion vor dem 1. Januar 2015? Zwar beschloss am 24. September 2014 der Ausschuss für Produktsicherheit von VW den Austausch von Nockenwellenverstellern bei zunächst 21 405 Fahrzeugen im Zuge einer weltweiten Werkstattaktion. Eine Woche später begann eine Lebensdaueruntersuchung an "Hilite-Nockenwellenverstellern" der Gesamtproduktion. Dabei simulieren Motorprüfstände im Zeitraffer Alterungsprozesse und messen, wann welches Teil aus welchem Grund kaputt geht.
Im November 2014 kam das Ergebnis: Es lag ein Konstruktionsfehler von Hilite und kein Fertigungs-oder Montagefehler (von VW oder von Dritten) vor. Etwa ab März 2015 begann Volkswagen mit dem weltweiten Austausch fehlerhafter Nockenwellenversteller bei 234 301 Fahrzeugen während planmäßiger Service-Maßnahmen in Werkstätten.
Entscheidung fällt wohl am 7. Februar
Das Würzburger Gericht deutete an, dass es wenig Chancen für Hilite sehe, seine Ansprüche durchzusetzen. Bis zum Jahresbeginn kann das Unternehmen noch gute Argumente liefern. „Es kann sein, dass wir dann ohne große weitere Beweisaufnahme entscheiden“, sagte der Vorsitzende. Termin zur Verkündung ist der 7. Februar. Ob der Streit dann in weitere teure Instanzen geht, muss sich zeigen.