Die erste Runde vor dem Landgericht Würzburg ging an den Gegner. Aber das sieht Ralf Escher sportlich wie einen Boxkampf über mehrere Runden: Der Finanzchef des Automobil-Zulieferer Hilite aus Marktheidenfeld sieht sich mit der Millionen-Forderung gegen zwei Versicherungen im Recht – und nimmt die Fäuste hoch, für die nächste Runde am Oberlandesgericht.
Nachwehen einer bewältigten Panne
„Die Rechtsauffassung des Landgerichts Würzburg ist falsch,“ betont die Leiterin der Hilite-Rechtsabteilung, Ina Becker, unmittelbar nach dem Gerichtstermin. „Es besteht ein vertraglicher Anspruch auf Kostenerstattung durch die Versicherer. Dies bestätigen erfahrene Versicherungs- und Rechtsexperten.“
Es sind die Nachwehen einer technisch und finanziell längst behobenen Panne, die Hilite nach wie vor am Hals hängen – und bei manchen Kunden (zu Unrecht) die Befürchtung wecken, das Unternehmen kämpfe mit finanziellen Problemen.
Vor sechs Jahren lieferte das aufstrebende Unternehmen aus dem Bereich Motor- und Getriebeanwendungen sogenannte Nockenwellenversteller an VW. Nach Beschwerden von Kunden musste Volkswagen 234 301 Fahrzeuge zurückrufen und nachbessern.
Der Austausch der schadhaften Nockenwellenversteller sollte zunächst 41 Millionen Euro kosten. Hilite und Volkswagen einigten sich aber 2016 auf einen Haftungsvergleich, bei dem Hilite 27 Millionen Euro zahlen soll.
Versicherungen weigern sich, zu zahlen
Genau für solche Fälle glaubte Hilite sogenannte Rückrufkosten-Versicherungen abgeschlossen zu haben. Doch die Vertragspartner weigern sich, zu zahlen: Die Vereinbarungen seien zum 1. Januar 2015 ausgelaufen - bevor die Rückrufaktionen anliefen, argumentieren sie.
Kernfrage des Streits: Begann die Rückrufaktion vor dem 1. Januar 2015? Zwar beschloss am 24. September 2014 der Ausschuss für Produktsicherheit von VW den Austausch von Nockenwellenverstellern bei zunächst 21 405 Autos im Zuge einer weltweiten Werkstattaktion. Eine Woche später begann eine Lebensdaueruntersuchung an "Hilite-Nockenwellenverstellern" der Gesamtproduktion. Dabei simulieren Motorprüfstände im Zeitraffer Alterungsprozesse und messen, wann welches Teil aus welchem Grund kaputt geht.
Millionenschwere Frage: Austausch 2014 oder erst 2015 ?
Im November 2014 kam das Ergebnis: Es lag ein Konstruktionsfehler von Hilite und kein Fertigungs- oder Montagefehler (von VW oder von Dritten) vor. Aber erst etwa ab März 2015 begann Volkswagen mit dem weltweiten Austausch fehlerhafter Nockenwellenversteller bei 234 301 Fahrzeugen während planmäßiger Service-Maßnahmen in Werkstätten.
Das Landgericht Würzburg hatte Hilite schon im Gütetermin im Herbst wenig Hoffnung gemacht – und jetzt die Forderung des Unternehmens an die zwei Versicherungen zurückgewiesen. Damit will sich Escher nicht abfinden.
Schaden gegenüber VW so gut wie abgeschlossen
Was ihm wichtig ist, damit Kunden keinen falschen Eindruck gewinnen: „Die aktuelle Geschäftsentwicklung bei Hilite bleibt von dem Verfahren unberührt und verläuft weiter planmäßig.“ So sei Hilite im allgemein schwierigen Industrie.Umfeld nach vorläufigen Berechnungen auch 2019 um ein Prozent auf 556,4 Millionen Euro im Umsatz weiter gewachsen, während die meisten Automobilzulieferer derzeit deutlich Rückgänge vermelden.
Die Leiterin seiner Rechtsabteilung präzisiert: Gegenüber VW habe Hilite bis zum Vorjahresende den allergrößten Teil der Forderung bereits bezahlt. Eine verbleibende kleine Restzahlung sei über Rückstellungen in der Bilanz bereits seit Jahren vollständig abgedeckt und abgesichert. „Dieser alte Schadensfall ist somit für Hilite in Richtung Kunde seit langem weitestgehend abgeschlossen.“
Escher betont: „Es geht ausschließlich um die Frage, ob Hilite das an den Kunden VW gezahlte Geld von den Versicherungen wieder zurückerstattet bekommt.“ Bis der Fall am Oberlandesgericht Bamberg entschieden wird, kann aber noch geraume Zeit vergehen.