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BERLIN
Harte Zeiten für Topmanager
Managergehälter: Die Bundesregierung will die Rechte der Aktionäre stärken und so geldgierige Chefs ausbremsen.
Foto: dpa | Managergehälter: Die Bundesregierung will die Rechte der Aktionäre stärken und so geldgierige Chefs ausbremsen.
Von dpa-Korrespondent Tim Braune
 |  aktualisiert: 22.12.2015 14:40 Uhr

Üppige Antrittsgelder, Prämien, Gratisaktien, Dienstwagen und Büro auf Lebenszeit: Wenn es um das eigene Wohl geht, ist mancher Manager erfinderisch. Doch nach vielen Skandalen wird die Luft für Abzocker immer dünner. Die Regierung beschloss am Mittwoch eine Verschärfung des Aktienrechts, damit die Anteilseigner künftig mehr Rechte bei der Kontrolle der Vorstandsgehälter bekommen. Die Regelung muss vom Bundestag bestätigt werden.

Was ist geplant?

Die Rolle der Hauptversammlung bei börsennotierten Unternehmen wird gestärkt. Der bisher allmächtige Aufsichtsrat kann sich dann nicht mehr herausreden. Das Kontrollgremium „muss“ künftig das von ihm entwickelte Vergütungssystem jährlich der HV vorlegen. Bisher war das eine „kann“-Bestimmung.

Muss der Aufsichtsrat bei den Gehältern alles offenlegen?

Ja. Er darf die Aktionäre laut Entwurf nicht mit Pauschalangaben abspeisen. Alle Vergütungsbestandteile, also fixe und variable Vergütung, Altersvorsorge, geldwerte Vorteile, Abfindungen und Antrittsgelder je nach Vorstandsposten müssen genannt werden. „Es muss auch Angaben zur maximal erreichbaren Vergütung enthalten. Es genügt also nicht, lediglich ein abstrakt formuliertes System vorzustellen“, heißt es im Begleittext.

Aber können nicht Großinvestoren dennoch weiter „Deals“ machen?

In der Tat wirft es Probleme auf, dass bei den Versammlungen der Anteilseigner nicht Kleinanleger mit ein paar Aktien das Sagen haben, sondern große Investoren wie Pensions- oder Hedgefonds. Kritiker der Neuregelung warnen deshalb vor einer Schwächung des Aufsichtsrates.

Was passiert, wenn die Aktionäre ihr Veto gegen Gehälter einlegen?

Die laufenden Verträge von Vorständen bleiben in Kraft. „Es wäre für die Unternehmenspraxis völlig untragbar, wenn Vorstandsverträge unwirksam würden und Rechtsunsicherheit in die Unternehmen getragen würde“, heißt es in der Gesetzesbegründung. Hat die Hauptversammlung ein Gehaltsmodell abgelehnt, darf der Aufsichtsrat zwar auf alter Grundlage weiter neue Verträge abschließen – das zurückgewiesene Bezahlmodell aber nicht anwenden. Ein „schuldhaftes Abweichen“ vom Beschluss der Hauptversammlung würde Schadenersatzpflichten des Aufsichtsrates nach sich ziehen.

Zieht die Opposition mit, die ja auch die Gehaltsexzesse beklagt?

Wahlkampf: Die SPD kritisiert, die Koalition gehe nur halbherzig an die Manager-Gehälter heran. Die Sozialdemokraten wollen zudem die steuerliche Absetzbarkeit von Gehältern, Boni und Abfindungen begrenzen.

Was hält eigentlich die Wirtschaft von den Plänen?

Schon nach der Schweizer Volksabstimmung machte der mächtige Industrieverband BDI deutlich, dass er schärfere Gesetze ablehnt. Jenseits von den bekannten Großkonzernen seien Gehälter in Millionenhöhe ohnehin die Ausnahme.

 
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