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KÖLN
Gericht verbietet Telekom-Drosselung
dpa
 |  aktualisiert: 26.04.2023 20:47 Uhr

Die umstrittene Tempo-Bremse der Deutschen Telekom im Festnetz-Internet ist vor Gericht verboten worden. Verbraucherschützer setzten sich mit einer Klage durch. Das Kölner Landgericht erklärte am Mittwoch die entsprechende Vertragsklausel bei Festnetz-Flatrates für nicht zulässig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Telekom kann beim Oberlandesgericht Berufung einlegen. Das wolle das Unternehmen „voraussichtlich“ tun, sagte ein Sprecher.

Mit dem Begriff Flatrate verbinde der Kunde bei Internet-Zugängen über das Festnetz einen Festpreis für eine bestimmte Surfgeschwindigkeit und rechne nicht mit Einschränkungen, begründete die Zivilkammer des Landgerichts ihre Entscheidung. Sie sprach von einer „unangemessenen Benachteiligung“ der Kunden. Mobilfunk-Flatrates sind von dem Urteil nicht betroffen. Im Fall von VDSL-Verträgen mit besonders hohen Geschwindigkeiten würden nach einer Drosselung weniger als zehn Prozent des ursprünglich vereinbarten Tempos zur Verfügung stehen, unterstrichen die Richter. Außerdem würden die Pläne nicht nur eine geringe Anzahl von Dauersurfern einschränken. Weil ein schnelles und leistungsfähiges Internet zum Beispiel für das Streaming von Fernsehen und Filmen immer wichtiger werde, würde eine Drosselung auch ein breites Publikum treffen. Die Pläne der Telekom für eine Einschränkung der Surfgeschwindigkeit hatten in den vergangenen Monaten für Wirbel gesorgt, das Unternehmen wurde als „Drosselkom“ verspottet.

Wer ein bestimmtes Datenvolumen im Monat überschreitet, sollte danach nur noch deutlich langsamer im Netz unterwegs sein, kündigte die Telekom Ende April an. Neue Verträge wurden entsprechend angepasst. Technisch soll die Drosselung allerdings nicht vor 2016 greifen. Konzernchef René Obermann begründete die Pläne unter anderem mit Milliarden-Investitionen für den Ausbau der Breitbandnetze, die zurückverdient werden müssten. Bei der Telekom stieß das Urteil auf Unverständnis: „Wir können diese Entscheidung nicht nachvollziehen“, erklärte das Unternehmen. Sollte die Entscheidung rechtskräftig werden, müsste die Telekom die Passagen aus den betroffenen Flatrate-Verträgen streichen, erklärte die Verbraucherzentrale NRW, die geklagt hatte. „Für eine Surfbremse bestünde dann keine wirksame Rechtsgrundlage mehr“. Das Urteil sei auf den Mobilfunkbereich nicht anwendbar, schränkte sie ein. „Die Probleme sind natürlich auch da bekannt.“ Die Verbraucherzentrale habe aber keine konkreten Pläne, auch gegen Mobilfunk-Drosselungen zu klagen. Man wolle „erstmal diese eine Sache durchfechten“.

Das Urteil betreffe sowohl die ursprünglich angekündigte Drosselung auf 384 Kilobit pro Sekunde als auch die später angehobene Geschwindigkeit von zwei Megabit pro Sekunde, betonte das Gericht.

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