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KARLSRUHE
Gericht billigt Luftverkehrssteuer
reda
 |  aktualisiert: 05.11.2014 17:53 Uhr

Der Bund kann auch weiterhin mit der Milliarden-Einnahme aus der umstrittenen Luftverkehrssteuer rechnen: Das Bundesverfassungsgericht hat die Ticketsteuer am Mittwoch in vollem Umfang gebilligt. „Die Vorschriften des Luftverkehrssteuergesetzes sind mit dem Grundgesetz vereinbar“, sagte der Vizepräsident des Gerichts, Ferdinand Kirchhof, am Mittwoch. Damit scheiterte Rheinland-Pfalz mit seiner Klage. (Az.: 1 BvF 3/11)

Die Steuer war 2011 von der schwarz-gelben Bundesregierung zur Haushaltssanierung und aus Umweltschutzgründen eingeführt worden. Sie bringt dem Bund pro Jahr eine Milliarde Euro ein und wird auf alle gewerblichen Passagierflüge erhoben, die in Deutschland starten.

Die deutsche Luftfahrtbranche fordert demgegenüber seit Jahren die Abschaffung der Abgabe. Sie sieht in der Steuer eine große finanzielle Belastung und Nachteile für grenznahe Flughäfen. Kläger Rheinland-Pfalz hatte durch die Steuer das Grundgesetz verletzt gesehen und wollte sie für nichtig erklären lassen. „Der Gesetzgeber hat den Tarif und die Privilegierungen der Luftverkehrssteuer gleichheitsgerecht ausgestaltet“, sagte Gerichtsvizepräsident Kirchhof. Die Ticketsteuer ist demnach nicht ungerecht und verletzt auch nicht die vom Grundgesetz geschützte Berufsfreiheit von Airlines oder Passagieren.

 
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