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DÜSSELDORF
Garantiert wettbewerbswidrig
Firmenlogo des Online-Hotelportal HRS: Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat ein Verbot sogenannter Bestpreisklauseln bei HRS bestätigt. Oliver Berg, dpa
Foto: Foto: | Firmenlogo des Online-Hotelportal HRS: Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat ein Verbot sogenannter Bestpreisklauseln bei HRS bestätigt. Oliver Berg, dpa
Redaktion
 |  aktualisiert: 11.12.2019 14:56 Uhr

Viele Verbraucher lieben sie: Die Bestpreisgarantien der Reiseportale im Internet. Vermitteln sie doch das Gefühl, bei der Buchung nicht viel falsch machen zu können. Doch Wettbewerbshütern ist ihr Zustandekommen oft ein Dorn im Auge und das Oberlandesgericht Düsseldorf gab ihnen am Freitag in dieser Sache recht. Die wichtigsten Fragen zu dem Streit:

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