Deutschlands Mittelständler sehen wieder etwas optimistischer in die Zukunft. Das Geschäftsklima im Mittelstand sei im Dezember zum zweiten Mal in Folge gestiegen, teilte die KfW-Bankengruppe bei der Vorlage des KfW-Ifo-Mittelstandsbarometers am Dienstag mit. „Trotzdem sollte man auf dem Boden bleiben“, warnte KfW-Chefvolkswirt Jörg Zeuner. Er sieht angesichts der ungünstigen Gemengelage von Russlandkrise, äußerst zäher Erholung in der Eurozone sowie nervösen Finanzmärkten ein erhebliches Enttäuschungs- und Verunsicherungspotenzial. Die KfW bestätigte daher ihre Prognose, wonach die deutsche Wirtschaft 2015 wegen des voraussichtlich noch eher schwachen Winterhalbjahres nur um 1,0 Prozent wachsen wird nach knapp 1,5 Prozent im Jahr 2014.
Urteil: 3,40 Euro Stundenlohn ist sittenwidrig
Ein Stundenlohn von 3,40 Euro brutto für eine Schulbusbegleiterin ist sittenwidrig. Das hat das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf entschieden und der Klägerin mehr als 4300 Euro Nachschlag für Lohn und Urlaub zugesprochen. Die Frau hatte gut acht Monate lang mit einer Busfahrerin behinderte Kinder abgeholt, zur Schule und wieder nach Hause begleitet. Das Schulbusunternehmen hatte den Einsatz mit einer Pauschale von 7,50 Euro pro Tour vergütet. Für eine Arbeitszeit von knapp viereinhalb Stunden habe die Frau somit 15 Euro täglich erhalten. Entgeltfortzahlung für Feiertage und Arbeitsunfähigkeit erhielt sie nicht. Bezahlter Erholungsurlaub wurde ebenfalls nicht gewährt. Die Frau klagte und verlangte nachträglich den Tarifstundenlohn für das private Omnibusgewerbe in Nordrhein-Westfalen von 9,76 Euro brutto. Sie bekam Recht.