Firmen & Fakten: Maklerprovision: Kaum Verstöße gegen Bestellerprinzip
Das zum 1. Juni eingeführte Bestellerprinzip bei Maklerprovisionen, wonach bei der Vermietung einer Wohnung in der Regel der Vermieter die Courtage zahlen muss, hat sich ohne größere Probleme etabliert. „Offensichtlich gibt es eine unglaublich große Erwartung, dass das Gesetz umgangen wird. Ich kann das bisher nicht bestätigen“, sagte Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund.
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