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Firmen & Fakten: Maklerprovision: Kaum Verstöße gegen Bestellerprinzip
Firmen & Fakten: Maklerprovision: Kaum Verstöße gegen Bestellerprinzip
Redaktion
 |  aktualisiert: 01.07.2015 18:42 Uhr

Das zum 1. Juni eingeführte Bestellerprinzip bei Maklerprovisionen, wonach bei der Vermietung einer Wohnung in der Regel der Vermieter die Courtage zahlen muss, hat sich ohne größere Probleme etabliert. „Offensichtlich gibt es eine unglaublich große Erwartung, dass das Gesetz umgangen wird. Ich kann das bisher nicht bestätigen“, sagte Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund.

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