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Firmen & Fakten: Google setzt Urteil des EuGH zum Recht auf Vergessenwerden um
reda
 |  aktualisiert: 30.05.2014 18:19 Uhr

Zwei Wochen nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Recht auf Vergessenwerden im Internet hat Google sein Verfahren für Löschanträge vorgestellt. Der Konzern schaltete am Freitag ein Formular frei, mit dem man die Entfernung von Suchergebnissen verlangen kann. Die Antragsteller müssen die Forderung zu jedem Link begründen und die Kopie eines Ausweises hochladen, um einen Missbrauch der Funktion zu vermeiden. Google werde jede Anfrage individuell prüfen und zwischen den Datenschutzrechten des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und Informationsweitergabe abwägen.

Familienstreit: Niederlage für Clemens Tönnies vor Gericht

Das Landgericht Bielefeld hat die Machtposition von Clemens Tönnies im größten deutschen Fleischkonzern ins Wanken gebracht. Die Richter gaben am Freitag der Klage seines Neffen Robert Tönnies gegen das doppelte Stimmrecht seines Onkels statt. Das doppelte Stimmrecht sichert Clemens Tönnies in den meisten Fragen die Entscheidungsmacht, obwohl beide Seiten je die Hälfte der Anteile halten. Clemens Tönnies will in Berufung gehen.

Amazon-Mitarbeiter streiken in Leipzig und Bad Hersfeld

Seit einem Jahr bestreikt ver.di immer wieder den Online-Versandhändler Amazon. In Leipzig und im Logistik-Zentrum in Bad Hersfeld begann ver.di am Freitag mit einem zweitägigen Ausstand. Nach Angaben der Gewerkschaft beteiligten sich am Freitag an beiden Standorten jeweils um die 300 Beschäftigte. Amazon teilte dagegen mit, die Reaktion auf den Streikaufruf sei „verhalten“ gewesen.

 
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