Autofahrer müssen für Benzin erneut weniger tief in die Tasche greifen. Derzeit kostet ein Liter Super E10 im bundesweiten Durchschnitt 1,350 Euro, 1,3 Cent weniger als vor einer Woche, wie der ADAC berechnet hat. Damit hält sich der Preis für einen Liter E10 die zweiten Woche in Folge unter der Marke von 1,40 Euro. Diesel hingegen wurde um 1,1 Cent teurer und kostet je Liter im Schnitt 1,133 Euro.
EU erlaubt Shell Übernahme von Gasförderer BG Group
Der britisch-niederländische Ölkonzern Royal Dutch Shell darf nach einer Entscheidung der EU-Kommission den britischen Gasförderer BG Group übernehmen. Auch nach dem Zusammenschluss werde es eine Reihe starker Konkurrenten auf dem Markt in Europa geben, sodass Shell nicht die Preise diktieren könne, teilte die oberste Wettbewerbsbehörde Europas am Mittwoch in Brüssel zur Begründung mit. Shell lässt sich den Kauf nach früheren Angaben 64 Milliarden Euro in bar und in Aktien kosten. Das Geschäft soll Anfang 2016 perfekt gemacht werden.
Spielzeugriese Lego steuert neuen Rekord an
Lego läuft mit seinen Bauklötzchen weiter der Konkurrenz davon. Lego-Chef Joergen Vig Knudstorp nannte das Ergebnis am Mittwoch „höchst zufriedenstellend“. Im ersten Halbjahr 2015 seien 300 verschiedene Lego-Sets auf dem Markt gewesen. Gute Verkaufszahlen bescherten den Dänen vor allem Klassiker wie Lego City, Creator oder Technic.
Auch die neue Fantasy-Reihe Lego Elves sei gut gestartet. „Mit dem Erscheinen des Star-Wars-Films Ende des Jahres erwarten wir, dass auch die Star-Wars-Linie in der Weihnachtszeit anzieht“, sagte Lego-Finanzchef John Goodwin. Die dänische Presse hatte zuvor spekuliert, ob Lego angesichts des Umsatzwachstums mit der Produktion für die Feiertage hinterherkomme.
Verfassungsbeschwerde gegen kirchliches Arbeitsrecht erfolglos
Die Gewerkschaft ver.di ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen das kirchliche Arbeitsrecht gescheitert.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss die Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Arbeitsrecht der evangelischen Kirche, den sogenannten Dritten Weg, als unzulässig verworfen. Hintergrund des Rechtsstreits waren die Klagen von zwei evangelischen Landeskirchen und sieben diakonischen Einrichtungen. Diese wollten ver.di untersagen lassen, in ihren Einrichtungen zu streiken. Dabei beriefen sich die Kirchen auf ihr Arbeitsrecht, nach dem Streiks und Aussperrung ausgeschlossen sind. Die Gewerkschaft berief sich dagegen auf im Grundgesetz geschützte Rechte. Foto: dpa