Gelb ist typisch für Langenscheidt-Wörterbücher – die Farbe darf deshalb nicht von der Konkurrenz verwendet werden. Im Markenrechtsstreit um die Farbe Gelb hat der Bundesgerichtshof dem Münchner Wörterbuchverlag recht gegeben. Der Sprachlern-Softwarehersteller Rosetta Stone darf die Farbe nun nicht mehr verwenden. Die obersten deutschen Zivilrichter begründeten dies am Donnerstag damit, dass der Verbraucher aufgrund der Farbe die beiden Marken verwechseln könnte. Der BGH sah eine „hochgradige“ Waren- und Zeichenähnlichkeit (Az.: I ZR 228/12).
Langenscheidt hatte sich 2010 die Farbmarke Gelb für seine zweisprachigen gedruckten Wörterbücher eintragen lassen. Weil Rosetta Stone beim Internetauftritt, in der Werbung und für Kartonverpackungen ebenfalls einen gelben Farbton verwendet, hatte der Münchner Verlag eine Verletzung seiner Markenrechte geltend gemacht und Rosetta Stone auf Unterlassen und Schadenersatz verklagt. Vor dem Oberlandesgericht Köln bekam Langenscheidt schon 2012 recht. Dagegen hatte Rosetta Stone Revision eingelegt. Diese wurde nun auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen. Von Rosetta Stone war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.
Die Farbfrage beschäftigt den BGH aber weiter: Der Softwarehersteller hatte auch die Löschung der Langenscheidt-Farbmarke beantragt. Ob das Bundespatentgericht das zu Recht ablehnte, prüft der BGH in einem zweiten Verfahren. Am 23. Oktober will der BGH darüber verhandeln (Aktenzeichen I ZB 61/13).