
Der Streit über den Krisenkurs der Europäischen Zentralbank (EZB) hat das Bundesverfassungsgericht erreicht: Seit Dienstag nehmen Deutschlands höchste Richter unter anderem die umstrittenen Staatsanleihenkäufe der Währungshüter unter die Lupe. Zum Auftakt der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe betonte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle, es spiele für die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit keine Rolle, ob die EZB-Maßnahmen im Kampf gegen die Schuldenkrise „bisher im weitesten Sinne erfolgreich waren“.
Die Kläger befürchten Milliardenrisiken für Deutschlands Steuerzahler – die EZB schaffe Fakten am Parlament vorbei. Mit ihrem Versprechen, den Euro um jeden Preis zu retten, verstoße die EZB gegen ihr Mandat: Denn die Notenbank finanziere verbotenerweise Staaten. Mit einer Entscheidung des Gerichts rechnen Experten erst in einigen Monaten.
Es geht vor allem um das im September beschlossene Programm OMT („Outright Monetary Transactions“). In dessen Rahmen könnte die EZB unter Bedingungen notfalls unbegrenzt Anleihen von Krisenstaaten kaufen. Bislang wurde in diesem Rahmen keine Anleihe gekauft, doch Kritiker halten allein den Beschluss für zu weitgehend. Aus Sicht der Bundesbank hat die EZB die Tür zur verbotenen Staatsfinanzierung zu weit aufgestoßen. Bundesbankpräsident Jens Weidmann stimmte als Einziger im EZB-Rat gegen die Maßnahmen.
In Karlsruhe geklagt haben unter anderen der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler, vier als Euro-Skeptiker bekannte Ökonomen um Joachim Starbatty, die Bundestagsfraktion der Linken und der Verein „Mehr Demokratie“ mit mehr als 37 000 Bürgern. Voßkuhle stellte zu Beginn der zweitägigen Verhandlung klar, das Gericht habe nicht über Zweck und Sinn der Rettungspolitik zu entscheiden: „Das ist und bleibt allein Aufgabe der Politik.“ Das Gericht werde prüfen, ob das Grundgesetz verletzt worden sei, sagte Voßkuhle. Dabei werfe das EZB-Handeln schwierigste Rechtsfragen auf, da die EZB als Organ der Europäischen Union nur EU-Recht unterworfen sei. „Hier wird zu klären sein, inwieweit die EZB Kompetenzen in Anspruch nimmt, die nicht übertragen worden sind und von Verfassungs wegen auch nicht übertragen werden durften“, so der Gerichtspräsident. EZB-Präsident Mario Draghi hatte den Kurs der Notenbank am Montagabend im ZDF nochmals verteidigt: „Die EZB hat in der Vergangenheit viel weniger Anleihen aufgekauft als andere Zentralbanken.“ Allerdings hat die EZB intern die rechtlichen Weichen für die umstrittenen Staatsanleihenkäufe gestellt. „Wir könnten gegebenenfalls sehr schnell handeln“, sagte EZB-Direktoriumsmitglied Jörg Asmussen am Dienstag in Karlsruhe. Die notwendigen Rechtsakte zur Umsetzung des OMT-Programms seien vorbereitet. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) betonte die Unabhängigkeit der EZB. „Ich halte es für schwer vorstellbar, dass deutsche Gerichte unmittelbar über die Rechtmäßigkeit von Handlungen der EZB entscheiden könnten.“ Das berge die Gefahr, dass die EZB eine Vielzahl gegensätzlicher Vorgaben bekommen könnte. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat wie Schäuble keine Zweifel daran, dass sich die EZB mit ihren Beschlüssen im Rahmen ihres Mandats bewegt. Die Notenbank tue das, was notwendig sei, um die Geldwertstabilität zu sichern, sagte Merkel.
Karlsruhe dürfe nicht wie so oft eine „Ja, aber“-Entscheidung treffen, mahnte Gauweilers Prozessvertreter Dietrich Murswiek: „Jetzt hilft kein 'Ja, aber' mehr. Jetzt ist ein klares Nein gefordert.“ Linke-Fraktionschef Gregor Gysi beklagte eine Entmachtung der Parlamente: Mögliche Verluste aus den EZB-Programmen müssten Abgeordnete den Bürgern mit dem Hinweis erklären, sie seien nicht in die Entscheidungen eingebunden gewesen. Dem widersprach der Vertreter des Bundestages: Die Volksvertreter hätten sich ausführlich mit den EZB-Programmen beschäftigt, sagte Christian Callies. Den Weg für den deutschen Beitrag zum ebenfalls umstrittenen Euro-Rettungsschirm ESM hatte Deutschlands höchstes Gericht im Eilverfahren im September frei gemacht – mit Auflagen: Das deutsche Haftungsrisiko dürfe nicht automatisch über die ausgehandelten 190 Milliarden Euro steigen, bei jeder Änderung müsse der Bundestag gefragt werden. Die Prüfung der Rolle der EZB behielt sich Karlsruhe für die Hauptverhandlung vor.
BVG und mögliche Urteile
Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat mehrere Möglichkeiten, die Klagen gegen die Bewältigung der Euro-Krise zu entscheiden. Jedes dieser möglichen Urteile wirft allerdings weitere Probleme auf:
• Die Richter können den Klägern recht geben und in dem OMT-Programm eine Verletzung des deutschen Verfassungsrechts sehen. Das wäre zwar ein deutliches Signal an die Märkte, würde jedoch nicht den gewünschten Effekt erzielen. Denn die Europäische Zentralbank (EZB) ist nur an EU-Recht gebunden.
In die Zwickmühle geriete dagegen die Deutsche Bundesbank, da sie in das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) eingegliedert ist. Damit ist die Bundesbank an Weisungen der EZB und an deutsches Verfassungsrecht gebunden.
• Das Gericht könnte auch eine „Ja, aber“-Entscheidung treffen, wie es das in der Vergangenheit bei fast allen Urteilen zu Europa und zu den europäischen Rettungsprogrammen getan hat. Darin hat es den Weg für europäische Programme unter Auflagen möglich gemacht. Die Richter würden damit aber langsam unglaubwürdig und ihr Urteil an Schlagkraft verlieren.
Die Richter könnten die Klage gegen das OMT-Programm als unzulässig abweisen – mit der Begründung, dass das Programm noch gar nicht verbindlich ist und es daher für Klagen zu früh ist. Das würde eine endgültige Klärung der Rechtsfragen nur hinauszögern.
• Eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg käme infrage, wenn die Europäische Zentralbank aus Sicht der Verfassungshüter ihre Kompetenzen nach den europäischen Verträgen überschritten hat. Das könnte für die Richter jedoch schwierig werden, sollte der EuGH die EU-Rettungsprogramme für unproblematisch halten. Text/FOTO: dpa