Wer ein gewisses Alter erreicht, kann nicht mehr sicher fliegen. Das ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das am Mittwoch die Karriere eines inzwischen ohnehin pensionierten Piloten für beendet erklärte. Der Mann, der bei der Lufthansa City Line tätig war, hatte vor dem Bundesarbeitsgericht geklagt, weil die Fluggesellschaft ihn mit dem Tag seines 65. Geburtstags nicht mehr weiterbeschäftigen wollte – und das, obwohl sein Vertrag noch für zwei weitere Monate lief. Der Kläger sah darin eine in der EU verbotene Altersdiskriminierung. Nun erlitt er vor dem höchsten europäischen Gericht eine Niederlage. Die Luxemburger Rechtssprecher entschieden, dass die Fluglinie im Recht ist. „Es ist nicht zu bestreiten, dass die für den Beruf des Verkehrspiloten erforderlichen körperlichen Fähigkeiten mit zunehmendem Alter abnehmen“, hieß es zur Begründung.
Tatsächlich ist per Gesetz festgelegt, dass Piloten mit Erreichen des 65. Lebensjahrs nicht mehr bei Passagier- oder Frachtflügen eingesetzt werden dürfen. Dies bestätigten nun auch die Luxemburger Richter: „Mit der fraglichen Altersgrenze kann ausgeschlossen werden, dass ein Abnehmen dieser körperlichen Fähigkeiten nach dem 65. Lebensjahr zur Unfallursache wird, ohne dass jedoch gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen“ werde, erklärte das Gericht. Für europäische Airlines bedeutet das Urteil Rechtssicherheit.
Dennoch hat Lufthansa nicht völlig korrekt gehandelt. Eine individuelle Prüfung der physischen und psychischen Eignung ist nach Ansicht der Richter zwar keine Pflicht. Doch theoretisch hätte der Pilot in anderen Bereichen eingesetzt werden können, etwa bei Leerflügen oder als Ausbilder und Prüfer.
In letzterem Fall allerdings nicht als Teil der Flugbesatzung. In einem Punkt gaben die Luxemburger Richter dem Kläger recht: Durch die Altersgrenze wird die Berufsfreiheit des Piloten eingeschränkt. Dennoch stehe dies nicht im Widerspruch zum entsprechenden Grundrecht. Weil Sicherheit eben vorgeht.
Im Durchschnitt scheiden Piloten, die nach dem Konzerntarifvertrag für die Gesellschaften Lufthansa, Lufthansa Cargo und Germanwings fliegen, ohnehin viel früher aus dem aktiven Dienst aus: Für die meisten ist die Karriere im Cockpit demnach bereits mit etwa 59 Jahren zu Ende. Für die Lufthansa war dies nicht der erste Fall vor dem EuGH. 2011 verlor die Fluggesellschaft.
(Rechtsakte C-190/16)