In dieser Woche hatte die EU-Kommission wieder zugeschlagen: 1,7 Milliarden Euro müssen mehrere europäische Banken als Strafe zahlen, weil sie an den beiden Referenzwerten Libor bzw. Euribor herumgepfuscht und satte Gewinne eingestrichen hatten. Doch wer bekommt das Geld eigentlich?
Die Regelungen der EU-Kartellbehörde, die bei Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia angesiedelt ist, legen fest, dass jede verhängte Geldbuße innerhalb von drei Monaten nach Brüssel überwiesen werden muss. Dort verbucht man die Summe im Haushalt der EU als Einnahme, rechnet aber sofort aus, wie hoch die Anteile der Mitgliedsstaaten sind. Denn Brüssel darf nach geltendem Recht nicht einen Cent behalten.
Stattdessen werden mit den Geldern die Mitgliedsbeiträge gesenkt, die die Finanzminister zu überweisen haben. Das heißt in diesem konkreten Fall: Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble kann am Ende dieses Jahres auf eine satte Rückzahlung allein aus diesem einen Kartellfall in Höhe von 340 Millionen Euro hoffen. Der Betrag errechnet sich aus dem deutschen Anteil am EU-Haushalt von rund 20 Prozent.
Tatsächlich hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren stets satte Rückzahlungen aus Brüssel bekommen, weil die Wettbewerbshüter immer erfolgreicher gearbeitet haben. So gab es 2011 bereits 614 Millionen Euro an Erstattung, 2012 waren es sogar 1,9 Milliarden Euro. In diesem Jahr könnten es unterm Strich mehr werden. „Das Geld kommt letztlich den Bürgern zugute“, betonte eine Sprecherin der Kommission. Allerdings ist das nur bedingt richtig, weil die Rückflüsse in den Bundeshaushalt wandern. Von Schadensersatz kann jedoch keine Rede sein. Bisher existieren nämlich keine allgemeingültigen Vorschriften, wie sich Geschädigte ihre Verluste wieder holen können. Die gab es auch im vorliegenden Fall, da die Libor- beziehungsweise Euribor-Werte als Leitschnur für die Berechnung von Krediten dienen.
In der Vergangenheit hat die Brüsseler Kommission Betroffene immer wieder auf die Möglichkeit eigener Klagen vor den nationalen Gerichten hingewiesen. Künftig will man es Geschädigten leichter machen. Brüssel hat vor kurzem einen Vorschlag veröffentlicht, um die Durchsetzung privater Schadensersatzansprüche zu vereinfachen. So sollen Opfer von Kartellen besseren Zugang zu Beweismitteln erhalten und sich vor Gericht auf die Entscheidungen der EU-Wettbewerbsbehörde berufen können. Bisher mussten sie selbst den Beweis führen, dass es zu verbotenen Preisabsprachen gekommen war.