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BERLIN/FRANKFURT
„Es gibt günstigere Kredite“
Gegen dauerhafte Dispo-Nutzung: Hohe Dispo- und Überziehungszinsen sind Verbraucherschützern schon lange ein Dorn im Auge. Nun spricht sich erstmals ein Topbanker dafür aus, die Nutzung des Dispos zeitlich zu begrenzen.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa | Gegen dauerhafte Dispo-Nutzung: Hohe Dispo- und Überziehungszinsen sind Verbraucherschützern schon lange ein Dorn im Auge. Nun spricht sich erstmals ein Topbanker dafür aus, die Nutzung des Dispos zeitlich zu begrenzen.
reda
 |  aktualisiert: 11.12.2019 10:22 Uhr

Commerzbank-Chef Martin Blessing fordert ein Gesetz gegen die dauerhafte Nutzung von Dispo-Krediten. Der „Bild“-Zeitung sagte Blessing, niemand sollte dauerhaft im Dispo sein. „Es gibt günstigere Kredite. Ich finde deshalb ein Gesetz gegen das dauerhafte Nutzen des Dispo-Kredits sinnvoll, quasi eine Dispo-Nutzungsbremse.“ Die schwarz-rote Bundesregierung plant eine Warnpflicht für überzogene Konten.

Die Dispo-Zinsen der Banken stehen schon seit längerem in der Kritik. Kürzlich hatte die Direktbank ING-Diba den höheren Überziehungszins für Girokonten abgeschafft. Am Osterwochenende gab die Sparda-Bank in Baden-Württemberg bekannt, dass sie im Juli die Zinsen für die Überziehung des Dispo-Kredits abschaffen werde. Nach Angaben der Stiftung Warentest hat bisher nur eine Minderheit der Geldhäuser den Überziehungszins abgeschafft. „Grundsätzlich bleibt das Problem, dass auch die Dispozinsen zu hoch sind. Der Dispo ist der teuerste Kredit, den eine Bank hat“, sagt Kerstin Backofen von Stiftung Warentest. Er sei nur geeignet, einen finanziellen Engpass kurzfristig zu überbrücken.

„Grundsätzlich bleibt das Problem, dass auch die Dispozinsen zu hoch sind.“
Kerstin Backofen, Stiftung Warentest

Für das Überziehen des Kontos müssen Kunden derzeit im Schnitt etwa zehn Prozent Zinsen bezahlen, knacken sie auch das Dispokredit-Limit werden um die 14 Prozent fällig. Blessing sagte der „Bild“-Zeitung weiter, die von ihm vorgeschlagene Nutzungsbremse könne so aussehen: „Kunden könnten nach zehn Tagen im Dispo einen automatischen Hinweis von der Bank per SMS oder E-Mail bekommen. Dann könnten wir mit ihnen über günstigere Kredite reden.“

Hingegen hatte sich der Präsident des Bundesverbands deutscher Banken, Jürgen Fitschen, jüngst gegen eine gesetzlich verankerte Warnpflicht bei einer Überziehung des Kontos ausgesprochen. „Wer nach einer Woche beispielsweise schon einen Anruf bekommt, weil er mit 1000 Euro im Dispo ist, kann sich möglicherweise nicht beraten, sondern vielleicht eher belästigt fühlen“, argumentierte Fitschen, der zugleich Co-Chef der Deutschen Bank ist.

Der Bankenverband erklärte am Dienstag auf Anfrage, dass viele Institute bereits jetzt auf ihre Kunden zugingen, wenn das Konto für längere Zeit im Minus sei.

Union und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag aber darauf verständigt, Institute gesetzlich zu verpflichten, Kunden mit einem überzogenen Konto zu warnen und bei längerer Inanspruchnahme günstigere Alternativen anzubieten.

Verbraucherschützer begrüßen das Vorhaben: „Die Warnpflicht sollte aber gekoppelt werden an die Pflicht der Bank, den Kunden über alternative Angebote zu beraten“, sagte vzbv-Finanzexpertin Dorothea Mohn auf Anfrage. Wenn Verbraucher dauerhaft im Dispo seien, sollte über wirtschaftlich sinnvolle Umschuldungen gesprochen werden müssen – möglichst in Verbindung mit einem Angebot zur Budgetberatung. Zudem müsse sichergestellt sein, dass der Warnhinweis nicht untergehe. „Hier ist eine schriftliche Aufklärung erforderlich. Das Schreiben sollte eine Beispielsrechnung über die anfallenden Kosten in Euro für die Inanspruchnahme des Dispos über einen bestimmten Zeitraum enthalten.“

Dispozinsen

Beim Thema Dispozinsen muss man generell zwischen einem Konto im erlaubten Minus („Dispokredit“) und einem Konto im geduldeten Minus („Überziehen“) unterscheiden. Für beide Arten werden bei den meisten Banken verschiedene Zinssätze fällig. Wer im Rahmen einer „geduldeten Überziehung“ Geld über den Dispo hinaus in Anspruch nimmt, muss in aller Regel einen Aufschlag zahlen. Dieser Überziehungszins ist vielen Verbraucherschützern ein Dorn im Auge, denn er liegt nach Beobachtung von Experten im Schnitt bei rund 14 Prozent. Text: dpa

 
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