Arbeitgeber sollen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verpflichtet werden, die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Das hat in Mainfranken unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen.
So wies der Regionalgeschäftsführer im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), Frank Firsching, am Dienstag mit Blick auf Arbeitszeiterfassung darauf hin, dass "wir das im Prinzip ja schon haben". Die Logik des deutschen Arbeitszeitgesetzes bringe es mit sich, dass die Arbeitszeit der Mitarbeiter erfasst werden sollte. Das Gesetz schreibt den Chefs ausdrücklich nur vor, die Überstunden aufzuzeichnen.
DGB-Mann kritisiert die Gastronomie
Unterm Strich "ist das Urteil zu begrüßen", sagte Firsching weiter. Denn zum Beispiel in der Gastronomie werde die Arbeitszeiterfassung gerne unterlassen. Ohne Sanktionen, denn: "Wo kein Kläger, da kein Richter."
Alle EU-Staaten müssten die systematische Erfassung der Arbeitszeit durchsetzen, entschieden die obersten EU-Richter am Dienstag in Luxemburg. Nur so lasse sich überprüfen, ob zulässige Arbeitszeiten überschritten würden. Und nur das garantiere die im EU-Recht zugesicherten Arbeitnehmerrechte (Rechtssache C-55/18).
Welche Folgen das Urteil haben könnte
Das Urteil könnte große Auswirkungen auf den Arbeitsalltag auch in Deutschland haben. Denn längst nicht in allen Branchen werden Arbeitszeiten systematisch erfasst. Auch Heimarbeit oder Außendienst müsste demnach künftig registriert werden, etwa über Apps oder elektronische Erfassung am Laptop.
Die arbeitgebernahe Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw) warnte in einer ersten Reaktion auf das Urteil davor, die Unternehmen in ihrer Flexibilität einzuschränken. Statt einer generellen Zeiterfassung sollte das deutsche Arbeitszeitgesetz modernisiert werden. „Wir brauchen eine flexiblere Verteilung der Arbeitszeit – weg von einer täglichen hin zu einer wöchentlichen Betrachtung", wird vbw-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt in einer Mitteilung zitiert.
"Noch mehr Bürokratie ist unseren kleinen und mittleren Handwerksunternehmen nicht zuzumuten“, ist die Reaktion von Ludwig Paul auf das EuGH-Urteil. Der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer für Unterfranken geht davon aus, dass der Richterspruch unmittelbare Auswirkungen auf die gut 18 000 Handwerksbetriebe in der Region haben wird. Sein Haus werde sich dafür einsetzen, dass die Umsetzung "ohne überzogenen bürokratischen Aufwand" gelingt. Die digitalen Möglichkeiten bei der Arbeitszeiterfassung seien dabei eine Hilfe.
In eine ähnliche Richtung argumentierte die Industrie- und Handelskammer (IHK) Würzburg-Schweinfurt am Dienstag in einer Stellungnahme. Da es schon umfangreiche Nachweis- und Dokumentationspflichten für Unternehmen gebe, müsse die Umsetzung des EuGH-Urteils verhältnismäßig sein.
Kein Thema wird das Urteil offenbar bei Großbetrieben wie ZF, Schaeffler oder SKF werden mit zusammen etwa 20 000 Beschäftigten in Schweinfurt. Denn in diesen Unternehmen sei eine konsequente und flächendeckende Erfassung der Arbeitszeit seit Jahren üblich, sagte DGB-Mann Firsching. "Da wird auf die Minute bezahlt."
In dem Fall vor dem EuGH hatte eine Gewerkschaft in Spanien gegen eine Bank geklagt. In dem Land ist die Rechtslage ähnlich wie in Deutschland: Es besteht nur eine Pflicht zur Aufzeichnung der Überstunden. Die Gewerkschaft argumentierte, nur bei Erfassung aller Stunden lasse sich diese Vorgabe erfüllen. Das Gericht folgte dieser Sichtweise.