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Brüssel
Die EU hat das letzte Wort
Die EU verspricht eine schnelle Prüfung der Condor-Beihilfen. Die Chancen für eine Genehmigung des Bundesdarlehens stehen gut.
Passagiere am Schalter von Condor und Thomas Cook im Flughafen Palma de Mallorca. 
Foto: Clara Margais, dpa | Passagiere am Schalter von Condor und Thomas Cook im Flughafen Palma de Mallorca. 
Detlef Drewes
Detlef Drewes
 |  aktualisiert: 11.10.2019 02:11 Uhr

Mit einem 380-Millionen-Euro-Kredit will die Bundesregierung die Condor-Airline in der Luft halten. Doch bevor das Tochterunternehmen des insolventen britischen Konzerns Thomas Cook das Geld ausgeben kann, muss diese Beihilfe von der Brüsseler EU-Kommission genehmigt werden.

Wie ist der aktuelle Stand?

Eine Sprecherin der Brüsseler EU-Kommission bestätigte am Mittwoch gegenüber unserer Zeitung, dass man „in engem und konstruktivem Kontakt mit den deutschen Behörden“ stehe. Es ist üblich, dass die Behörde zu laufenden oder beginnenden Verfahren keine detaillierten Auskünfte gibt.

Wie groß sind denn die Chancen, dass die Kommission den Kredit billigt?

Das hängt von der genauen Gestaltung des Kreditwunsches ab. Für die EU-Behörde geht es vor allem darum, dass solche staatlichen Rettungsmaßnahmen den Wettbewerb auf dem Binnenmarkt nicht verfälschen. Deshalb wird zuerst geprüft, ob ein Unternehmen wirklich alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, sich aus eigener Kraft zu sanieren. Wenn das der Fall ist, werden üblicherweise verschiedene Auflagen erlassen, die bei der Kreditvergabe zu beachten sind.

Welche Auflagen sind das?

Zum einen müssen die staatlichen Beihilfen begrenzt sein. Sie dürfen also nicht zu einer dauerhaften Subventionierung führen. Zum zweiten muss ein Rettungsplan vorgelegt werden, der alle Einzelschritte umfasst. Denn das Darlehen darf nicht in voller Höhe ausgezahlt werden, sondern nur in mehreren Tranchen.

Was bedeutet das?

Es gibt Parallelen zur Abwicklung von Air Berlin 2018. Damals wurde die Gesellschaft verpflichtet, jede Woche einen Nachweis vorzulegen, um den Liquiditätsbedarf zu belegen. Jede Rate wurde erst dann freigegeben, wenn die vorherige aufgebraucht war. Da Rettungs- und Abwicklungsbeihilfen aus Sicht der EU-Kommission gleich zu bewerten sind, dürfte man auch im Fall Condor ein ähnliches Verfahren wählen.

Warum macht Brüssel das so kompliziert?

Die Kommission sagt: Rettungs- und Umstrukturierungskredite zählen zu den Beihilfearten, die den Wettbewerb am stärksten verfälschen. Denn es müsse verhindert werden, dass durch die Unterstützung für eine in Schwierigkeiten geratene Airline andere in Mitleidenschaft gezogen werden.

Condor braucht schnell frische Geld. Wann ist mit einer Entscheidung der Kommission zu rechnen?

Üblicherweise haben solche akuten Verfahren absoluten Vorrang. In Brüssel heißt es dazu, man werde sich innerhalb weniger Wochen äußern. Im Fall Air Berlin war das auch so. Die Bitte um einen Kredit zu Abwicklung (es ging damals um 150 Millionen Euro) wurde am 15. August gestellt. Bereits am 4. September lag die Genehmigung Brüssels vor.

Berücksichtigt die EU-Behörde eigentlich die Situation der vielen tausend Passagiere?

In früheren Ausführungen der EU-Kommission heißt es sogar ausdrücklich, dass „eine Maßnahme, die zum Schutz der Interessen der Fluggäste und zur Aufrechterhaltung des Passagierflugverkehrs beiträgt“, unterstützt und zügig entschieden werden soll. Dazu trägt auch Brüssel seinen Teil bei. Die zuständigen Mitarbeiter der Kommission lehnen sich jetzt nicht zurück und warten ab, wie das zuständige Bundeswirtschaftsministerium in Berlin seinen Antrag formuliert. Es gibt von Anfang an eine enge Kooperation, damit ein solches Rettungsdarlehen auch genehmigt werden kann. Das ist kein Gegeneinander, sondern ein Miteinander.

 
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