zurück
KARLSRUHE
BGH rügt Klauseln der Sparkassen
Der BGH hält Kündigungsklauseln von Sparkassen für unklar.
Foto: dpa | Der BGH hält Kündigungsklauseln von Sparkassen für unklar.
Redaktion
 |  aktualisiert: 13.01.2016 10:38 Uhr

Die Kündigungsklauseln von Sparkassen müssen überarbeitet werden. Sie seien „unklar und intransparent“ stellte der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe klar. Der Kläger, der Verbraucherschutzverband Schutzgemeinschaft für Bankkunden (SfB) aus dem mittelfränkischen Rednitzhembach, hatte einer bayerischen Sparkasse vorgeworfen, nicht klar genug darauf hinzuweisen, dass das Institut Girokonten von Privatkunden nur im Ausnahmefall und aus wichtigem Grund kündigen darf.

Immer informiert sein und
14 TAGE GRATIS testen
  • Alle Artikel in der App lesen
  • Bilderserien aus Mainfranken
  • Nur 9,99€/Monat nach der Testphase
  • Jederzeit monatlich kündbar