Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen den früheren Sicherheitschef der Telekom wegen der Bespitzelung von Journalisten und Aufsichtsratsmitgliedern bestätigt. Damit ist die strafrechtliche Aufarbeitung der Spitzelaffäre abgeschlossen. Der 62-Jährige wurde zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren wegen Verletzung des Fernmeldegeheimnisses, Untreue und Betrug verurteilt. Das Urteil ist damit rechtskräftig (Az.: 2 StR 591/11).
An der Verurteilung wegen Verletzung des Fernmeldegeheimnisses sei „rechtlich nichts zu rütteln“, sagte der Vorsitzende Richter Jörg-Peter Becker bei der Urteilsverkündung. Der ehemalige Abteilungsleiter für Konzernsicherheit hatte unter anderem Telefondaten von Aufsichtsratsmitgliedern und Journalisten auswerten lassen. Es sollte ermittelt werden, wer vertrauliche Unternehmensdaten an die Medien herausgegeben hatte. Insgesamt waren nach Angaben der Telekom 50 Personen von den Maßnahmen betroffen.
Der BGH bestätigte auch die Verurteilung wegen Untreue. Der Angeklagte hatte insgesamt knapp 700 000 Euro aus Telekom-Geldern für die Auswertung der Daten bezahlt. Dies sei als Untreue zu werten, er habe gewusst, dass die Datenauswertung rechtswidrig sei und deshalb kein Anspruch auf eine Vergütung bestehe. Zudem hatte der Sicherheitschef nach den Feststellungen des Landgerichts insgesamt 175 000 Euro an Vorschüssen für verdeckte Ermittlungen in die eigene Tasche gesteckt.