Mit üppigen Zinsen werben Mittelständler um Geld von Sparern. Doch hohe Zinsen bedeuten meist ein höheres Risiko: Manche Privatanleger, die ihr Geld in Anleihen von Mittelständlern gesteckt haben, haben dies zuletzt schmerzhaft zu spüren bekommen. Bei einer Pleite des Unternehmens ist das Geld im schlimmsten Fall vollständig weg. Nach dem Schuldverschreibungsgesetz können Anleihegläubiger aber immerhin versuchen, ihre Interessen gemeinsam durchzusetzen.
Allein bei den jüngsten Insolvenzen von sieben Unternehmen aus der Solar- und Windkraftbranche steht ein Anleihevolumen von insgesamt rund 1,212 Milliarden Euro im Feuer, wie Insolvenzrechtsexperte Christian Heintze berichtet. Anleger der Solarunternehmen Solon und Q-Cells hätten beispielsweise Verluste von bis zu 99 Prozent hinnehmen müssen. „Im Schnitt bekommen Anleihebesitzer in einem Insolvenzverfahren null bis zehn Prozent des Geldes zurück“, sagt Heintze.
Ihre Position stärken könnten die Anleger, wenn sie ihre Interessen bündelten und einen gemeinsamen Vertreter bestimmen. „Als große Gläubigergruppe kann man auf Augenhöhe mit anderen Gläubigern, zum Beispiel Banken, verhandeln. Die Masse macht es“, sagt der Jurist von der Kanzlei BBL Bernsau Brockdorff.
Der gemeinsame Vertreter wird Heintze zufolge in der Regel in den Gläubigerausschuss aufgenommen und kann dort auf die Erstellung des Insolvenzplanes Einfluss nehmen. Anleihebesitzer könnten beispielsweise gemeinsam versuchen, eine Fortführung der Papiere zu veränderten Bedingungen zu erreichen.
Die Möglichkeit des Schuldverschreibungsgesetzes wird aus Sicht des Juristen allerdings noch zu wenig genutzt. „Die Zahl der Teilnehmer bei Versammlungen der Anleihegläubiger, die den Vertreter bestimmen, ist derzeit eher gering“. Institutionelle Investoren wie Banken wollten zudem ihre Interessen häufig selbst durchsetzen und nicht über einen gemeinsamen Vertreter aller Anleihegläubiger.
„Wie sich das Instrument durchsetzen wird, werden wir sehen, wenn die ersten Unternehmen Insolvenz anmelden, die in ihren Anleihebedingungen bereits einen gemeinsamen Vertreter bestimmt haben“, sagt Finanzjurist Markus Feck von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Grundsätzlich empfiehlt Feck Anleihegläubigern, gemeinsam für ihre Interessen zu kämpfen, wenn das Unternehmen über verwertbares Vermögen verfügt. „Wenn nichts vorhanden ist, braucht man auch keinen Vertreter.“ Nach Fecks Erfahrung kommt es relativ häufig vor, dass Anleger leer ausgehen – und das nicht nur, weil es nichts Verwertbares gibt. Prinzipiell sind Anleihebesitzer anderen Gläubigern gleichgestellt. In den Emissionsbedingungen kann aber festgelegt werden, dass die Bonds im Fall einer Insolvenz nachrangig bedient werden. „Anleihegläubiger müssen dann warten, bis alle anderen ihr Geld bekommen haben“, sagt Feck.
Nach dem vergangenen Boom ist der Schwung auf dem Anleihemarkt zuletzt erlahmt. Mittelständler brachten im zweiten Quartal Bonds im Volumen von 288 Millionen Euro auf den Markt, das waren einer Studie der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC zufolge 22 Prozent weniger als zu Jahresbeginn.
Insgesamt schrumpfte das Volumen aller Neuemissionen von Unternehmensanleihen hierzulande von 124 Milliarden Euro auf nur noch knapp 60 Milliarden Euro. Grund sei die generelle Verunsicherung der Investoren wegen der Euro-Schuldenkrise, so PwC.