zurück
WÜRZBURG
Einfach erklärt: Fiskalpakt
Er ist momentan in aller Munde: der europäische Fiskalpakt. "Mehr sparen, weniger Geld ausleihen", lautet die Devise. Doch worum handelt es sich eigentlich beim Fiskalpakt? Wir bringen Licht ins Dunkel.
Fiskalpakt       -  Der Fiskalpakt sieht einen rascheren Defizitabbau und nationale Schuldenbremsen vor. Foto: Patrick Pleul/Archiv
| Der Fiskalpakt sieht einen rascheren Defizitabbau und nationale Schuldenbremsen vor. Foto: Patrick Pleul/Archiv
(sm)
 |  aktualisiert: 26.04.2023 18:17 Uhr
Viele Länder geben deutlich mehr Geld aus als sie einnehmen. Sie müssen sich Geld leihen, machen Schulden und haben teils große Probleme, diese wieder abzuzahlen. Besonders schlimm sieht die Lage in Griechenland aus: Das Land bekommt große Geldhilfen von der EU, um es vor dem Bankrott zu bewahren.

Mit dem Fiskalpakt, der offiziell "Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion" (SKS-Vertrag) genannt wird, verpflichten sich die Unterzeichnerländer - das sind alle EU-Staaten bis auf Großbritannien und Tschechien - zu strikterer Haushaltsdisziplin.
 
Eine sogenannte Schuldenbremse soll dafür sorgen, dass jedes Land seinen Schuldenberg auf maximal 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts verkleinert. Des Weiteren dürfen die Ausgaben eines Landes nur noch um 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts höher sein als die Ausgaben. Bisher liegt diese Grenze bei 1,0 Prozent.
Zudem sollen die Unterzeichnerländer eine verpflichtende Schuldenbremse in ihrer nationalen Verfassung verankern. Dadurch akzeptieren sie, dass der Fiskalpakt unkündbar ist.
 
  • Den Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion können Sie hier nachlesen

Im Fall eines Verstoßes gegen die Regeln werden automatisch Strafverfahren ausgelöst, die nur durch ausdrückliches Mehrheitsvotum der Unterzeichnerstaaten gestoppt werden können. Überschreitet ein Land die Grenzen des Vertrags, müssen Verbesserungsvorschläge bei der EU eingereicht werden.

  •  Den Gesetzentwurf zum Fiskalpakt finden Sie hier
Verankert ein Staat die Schuldenbremse nicht in der nationalen Verfassung, droht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und die Zahlung einer Geldbuße von bis zu 0,1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, was unter Umständen ein Milliardenbetrag sein kann.

  • Stellungnahme des Bundesrats zum Fiskalpakt
     
Nur wer den Fiskalpakt einhält, kann mit Hilfszahlungen aus dem Euro-Rettungsschirm (ESM) rechnen. Der Vertrag soll möglichst zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. Dazu müssen ihn mindestens zwölf der unterzeichnenden Euro-Länder im eigenen Parlament ratifizieren, das heißt bestätigen.

Konnten wir Ihnen die wesentlichen Merkmale des Fiskalpakts verständlich machen? Noch nicht? Vielleicht hilft Ihnen das folgende Video weiter:
 
 
Themen & Autoren / Autorinnen
Bruttonationaleinkommen
Deutscher Bundesrat
Europäischer Gerichtshof
Schuldenbremse
Währungsunionen
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen