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Rechtsstreit
Wursthersteller aus Niederbayern gewinnt Prozess um Produktnamen
Darf eine niederbayerische Firma "Rostbratwürstchen" verkaufen? Nein, fand der Schutzverband Nürnberger Bratwürste, klagte – und musste nun eine Niederlage einstecken.
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Foto: Daniel Karmann, dpa (Symbolbild) | Um sie ging es vor dem Landgericht München I: die Nürnberger Bratwurst.
Redaktion
 |  aktualisiert: 21.06.2024 02:47 Uhr

Dieses Urteil dürfte dem Schutzverband Nürnberger Bratwürste gehörig auf den Magen schlagen. Wie das Landgericht München am Donnerstag entschied, verstoßen die "Mini-Rostbratwürstchen" eines niederbayerischen Wurstherstellers nicht gegen den Schutz der Nürnberger Rostbratwürste. Der Schutzverband Nürnberger Bratwürste hatte gegen die Firma Ostermeier aus Geiselhöring geklagt. Der Vorwurf: Sie habe mit ihren „Mini-Rostbratwürstchen“ sowohl mit dem Produktdesign als auch mit der Größe gegen die Marke „Nürnberger Rostbratwürste“ verstoßen.

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