Immer wieder geraten Shisha-Bars negativ in die Schlagzeilen – meist als Ort krimineller Aktivitäten. Ein Blick auf die Polizeiberichte der vergangenen Monate zeigt jedoch: Häufig geht es um illegalen Tabak, der für die Wasserpfeifen genutzt wird. Immer mehr Barbetreiber stehen vor finanziellen Problemen und sehen darin ihren einzigen Ausweg. Hintergrund sind zwei Regelungen, mit denen das Bundesfinanzministerium Steuerhinterziehung bekämpfen und Einnahmen generieren wollte. Aktuelle Zahlen zeigen jedoch: Das Vorhaben ist wohl gescheitert, stärkt den Schwarzmarkt und sorgt für Steuerverluste im dreistelligen Millionenbereich.
Folke Rega vom Shisha-Verband wird gegenüber unserer Redaktion deutlich: "Der Staat hat über einen einst funktionierenden Markt vollständig die Kontrolle abgegeben." Schuld sei das Tabaksteuermodernisierungsgesetz, das im August 2021 noch unter Federführung des damaligen Bundesfinanzministers Olaf Scholz (SPD) beschlossen wurde. Darin sind zwei entscheidende Änderungen für Wasserpfeifentabak enthalten. So wurde zum einen im Januar 2022 eine eigene Kategorie dafür im Steuerrecht geschaffen und eine Zusatzsteuer eingeführt, die mittlerweile bei 19 Euro pro Kilogramm liegt – insgesamt werden nun 56 Euro Steuern pro Kilogramm fällig. Zum anderen wurde eine Mengenbegrenzung eingeführt.
Verkauf von legalem Shisha-Tabak um 90 Prozent gesunken
Seit Juli 2023 dürfen Hersteller und Barbetreiber den Tabak nur noch aus 25-Gramm-Packungen verkaufen. Der Abverkauf von Restbeständen ist nicht mehr erlaubt. "Infolge der Mengenbegrenzung mussten nach unseren konservativen Berechnungen rund 400 Tonnen Wasserpfeifentabak vernichtet werden", sagt Rega. Es gebe zwar Erstattungszahlungen, diese seien allerdings nicht ausreichend. Das ursprüngliche Ziel der Regelung: Steuerhinterziehung bekämpfen. Zuvor hatten Betreiber von Shisha-Bars ihren Tabak nämlich in Großpackungen gekauft und daraus kleine Portionen für die Shishaköpfe entnommen. Was bei Kaffee oder Alkohol ganz normal ist, war bei Wasserpfeifentabak jedoch verboten. Theoretisch hätten die Betreiber die Großpackungen direkt an den Gast verkaufen müssen, um den Tabak danach in Einzelportionen abfüllen zu können – in der Praxis kaum umsetzbar. Im Gegensatz dazu reicht der Inhalt der neuen 25-Gramm-Packungen etwa für einen Shishakopf.
Doch der Plan ging nach hinten los. Während 2021 noch fast 7000 Tonnen Wasserpfeifentabak versteuert wurden, waren es 2022 nur noch 893 Tonnen. Und auch dieses Jahr ist keine Besserung in Sicht. "Wir wissen, dass der Shisha-Kohleabsatz in Deutschland stabil geblieben ist, die Menge des versteuerten Wasserpfeifentabaks im Vergleich zu 2021 jedoch um knapp 90 Prozent zurückgegangen ist", erklärt Rega. Die Folgen: ein florierender Schwarzmarkt und riesige Steuerverluste. Nach Berechnungen des Verbands verlor der Bund durch die Umsatzeinbrüche Steuereinnahmen in Höhe von etwa 500 Millionen Euro.
Shisha-Verband: Schwarzmarkt macht 80 Prozent der Tabakverkäufe aus
"Aus unserer Sicht hat die Regierung mit der Mengenbegrenzung und der Zusatzsteuer auf Wasserpfeifentabak ein Konjunkturprogramm für den Schwarzmarkt aufgelegt, das leider sehr erfolgreich ist", so Rega. Sein Verband schätzt den Anteil des Schwarzmarktes mittlerweile auf circa 80 Prozent. Der Verkauf erfolge stationär unter der Hand oder über WhatsApp- und Telegram-Gruppen. Damit sind Befürchtungen von Gegnern der neuen Gesetzesregelung wahr geworden. So warnte etwa die Gewerkschaft der Polizei vor einem "Start-up-Programm für die organisierte Kriminalität".
Die Leidtragenden: legal agierende Händler und Shisha-Bar-Betreiber. Sie können mit den Schwarzmarktpreisen nicht mithalten und verlieren massenweise Kunden. "Betreiber, die auf illegalen Tabak zurückgreifen, können weiterhin zum Preis von 2021 arbeiten und damit auch den Konsumenten günstigere Preise anbieten", sagt Rega. Erste Geschäfte mussten bereits Insolvenz anmelden, der Shisha-Verband rechnet mit vielen weiteren in den kommenden Monaten und fordert die Politik zu einer Aufhebung der Mengenbegrenzung auf. Zudem brauche es für Shisha-Bars beim Tabakverkauf die gleiche Regelung wie bei Kaffee oder Alkohol und eine bundesweite Lizenzpflicht, um den Schwarzmarkt einzudämmen.