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Luxemburg
Gericht erklärt EU-Genehmigung deutscher Condor-Hilfen für nichtig
Finanzspritzen der Bundesregierung für den Ferienflieger Condor beschäftigen seit Jahren die Gerichte. Nun hat das Gericht der Europäischen Union die Genehmigung für nichtig erklärt.
Air Defender 2023.jpeg       -  Der deutsche Staat hatte die Condor 2019 mit einem Kredit der Förderbank KfW gerettet, nachdem der damalige Mutterkonzern Thomas Cook in die Pleite gerutscht war.
Foto: Boris Roessler, dpa | Der deutsche Staat hatte die Condor 2019 mit einem Kredit der Förderbank KfW gerettet, nachdem der damalige Mutterkonzern Thomas Cook in die Pleite gerutscht war.
Redaktion
 |  aktualisiert: 18.05.2024 02:42 Uhr

Durfte die EU-Kommission millionenschwere Beihilfen Deutschlands für den Ferienflieger Condor genehmigen? Zu dieser Frage hat das Gericht der Europäischen Union am Mittwoch in Luxemburg ein Urteil gesprochen. Demnach ist die Genehmigung der deutschen Hilfen für Condor nach der Pleite des Mutterkonzerns Thomas Cook nichtig. Die EU-Kommission hätte ein förmliches Prüfverfahren einleiten müssen, entschieden die Richter am Mittwoch in Luxemburg. Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden.

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