Luxemburg
Gericht erklärt EU-Genehmigung deutscher Condor-Hilfen für nichtig
Finanzspritzen der Bundesregierung für den Ferienflieger Condor beschäftigen seit Jahren die Gerichte. Nun hat das Gericht der Europäischen Union die Genehmigung für nichtig erklärt.
Durfte die EU-Kommission millionenschwere Beihilfen Deutschlands für den Ferienflieger Condor genehmigen? Zu dieser Frage hat das Gericht der Europäischen Union am Mittwoch in Luxemburg ein Urteil gesprochen. Demnach ist die Genehmigung der deutschen Hilfen für Condor nach der Pleite des Mutterkonzerns Thomas Cook nichtig. Die EU-Kommission hätte ein förmliches Prüfverfahren einleiten müssen, entschieden die Richter am Mittwoch in Luxemburg. Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden.
Immer informiert sein und
14 TAGE GRATIS testen
14 TAGE GRATIS testen
- Alle Artikel in der App lesen
- Bilderserien aus Mainfranken
- Nur 9,99€/Monat nach der Testphase
- Jederzeit monatlich kündbar
Sie besitzen ein tägliches Zeitungsabo?
Dann ist der Zugang für Sie gratis.
Ergänzen Sie dazu Ihre Kundennummer nach erfolgreicher Registrierung in der App unter Profil / Daten bearbeiten.