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Karlsruhe  
BGH prüft: Wann darf mit Klimaneutralität geworben werden?
Ein Wort bestimmt die Verhandlung vor dem höchsten Zivilgericht Deutschlands: "klimaneutral". Durfte Süßwarenhersteller Katjes mit dem Begriff werben? Eine Entscheidung steht noch aus.
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Foto: Sebastian Kahnert, dpa | Katjes hatte damit geworben, alle Produkte des Unternehmens würden klimaneutral produziert.
Redaktion
 |  aktualisiert: 26.04.2024 02:49 Uhr

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit der Frage beschäftigt, ob und wann ein Unternehmen mit Klimaneutralität werben darf. Die Frankfurter Wettbewerbszentrale hatte gegen den Lakritz- und Fruchtgummihersteller Katjes geklagt, weil das Unternehmen in einem Lebensmittel-Fachblatt damit geworben hatte, alle seine Produkte würden klimaneutral produziert.

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