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Zum Sterben in die Schweiz
reda
 |  aktualisiert: 18.11.2015 03:34 Uhr

Für viele Deutsche bietet die Schweiz den letzten Ausweg: Seit Ende der 90er Jahre gehen sterbewillige Bundesbürger in das südliche Nachbarland, um sich dort mithilfe der umstrittenen Freitodbegleiter das Leben zu nehmen. Nach dem Beschluss des Bundestages zum Verbot organisierter Sterbehilfe in der Bundesrepublik könnte sich die Zahl der deutschen „Sterbetouristen“ massiv steigern: von rund 200 im Jahr auf rund 400. Diesen Anstieg sagt der Geschäftsführer der größten Schweizer Sterbehilfeorganisation Exit in Zürich, Bernhard Sutter, voraus.

„Persönlich rechne ich damit. Mit rund einer Verdoppelung“, sagt Sutter. Exit assistierte im vergangenen Jahr 583 Vereinsmitgliedern beim Freitod. Zwar ist in der Schweiz die organisierte Freitodbegleitung legal; die Organisation hilft allerdings nur Schweizern beim Ausscheiden aus dem Leben. Eine Unterstützung für Ausländer würde laut Sutter schlicht die Kapazitäten des Vereins übersteigen.

Der Verein Dignitas in Zürich und einige kleinere Schweizer Organisationen hingegen bieten die Freitodbegleitung allen Menschen an. Ludwig A. Minelli, Gründer und Chef von Dignitas, betont: „Da es sich beim Wunsch eines Menschen, sein Leben zu beenden, um ein anerkanntes Menschenrecht handelt, sollten dabei Menschen in keiner Weise diskriminiert werden, also auch nicht aufgrund ihres Wohnsitzes.“ Dignitas assistierte seit seiner Gründung 1998 bis 2014 mehr als 1900 Menschen bei der Selbsttötung; fast die Hälfte von ihnen waren Deutsche. In der Regel sind es schwer- und todkranke Männer und Frauen, die ihr Leiden beenden wollen. Sie nehmen unter Aufsicht das tödlich wirkende Mittel Natrium-Pentobarbital ein.

Für das gesamte Prozedere fallen Kosten in vierstelliger Höhe an. Trotz der neuen restriktiven Gesetzgebung in Deutschland will Dignitas-Chef Minelli keine Aussage über einen möglichen stärkeren Zulauf sterbewilliger Deutscher bei Schweizer Organisationen treffen. Minelli will den Beschluss des Bundestages zum Verbot organisierter Sterbehilfe notfalls beim Bundesverfassungsgericht anfechten. Dignitas ist mit einem Ableger in Hannover vertreten.

 
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