Der frühere Bundespräsident Christian Wulff muss nicht wieder vor Gericht. Sein Freispruch vom Vorwurf der Vorteilsannahme ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Hannover zog ihren Antrag auf Revision zurück, wie sie am Freitag mitteilte. Eine Begründung dafür will die Anklagebehörde nicht liefern.
Staatsanwalt Oliver Eisenhauer sagte: „Zu den Hintergründen der Entscheidung geben wir keinerlei Auskünfte.“ Ein hochrangiger Ermittler der Justiz hatte der Nachrichtenagentur dpa im Vorfeld gesagt, die Staatsanwaltschaft wolle sich keine „Klatsche aus Karlsruhe“ holen. Dort hätte der Bundesgerichtshof darüber entscheiden müssen, ob das Verfahren neu aufgerollt wird.
Der Beginn der Ermittlungen gegen Wulff hatte Anfang 2012 zu seinem Rücktritt als Bundespräsident geführt. Die Staatsanwaltschaft legte dem 54-Jährigen zur Last, als niedersächsischer Ministerpräsident Vorteile vom befreundeten Filmproduzenten David Groenewold angenommen zu haben. Groenewold hatte Wulff und seine Frau Bettina 2008 zu einem Oktoberfestbesuch eingeladen, Wulff warb später für eines von Groenewolds Filmprojekten bei Siemens. Das Landgericht Hannover sprach Wulff jedoch Ende Februar vom Vorwurf der Vorteilsnahme frei.
Die Anklagebehörde prüfte die 76 Seiten lange Urteilsbegründung über einen Monat lang ausführlich. Letztlich kam sie zu dem Schluss, dass ihr kurz nach dem Freispruch vorsorglich gestellter Antrag auf Revision wahrscheinlich keine Aussicht auf Erfolg haben würde. Die Staatsanwaltschaft hätte dem Bundesgerichtshof Verfahrensfehler oder Fehler in der Rechtsanwendung nachweisen müssen.