Es hätte nicht passieren sollen: Im Juli wird ein mehrfach vorbestraftes führendes Mitglied des libanesischen Miri-Clans aus Deutschland abgeschoben. Dort kommt der Mann wenig später frei. Seit vergangener Woche sitzt der frühere Chef des seit 2011 verbotenen Rockerclubs „Mongols“ wieder in deutscher Abschiebehaft. Mithilfe von Schleppern ist der 46-Jährige auf dem Landweg nach Bremen zurückgekehrt und beantragte dort Asyl. Für Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) ist das ein weiterer Anlass, die Kontrollen der Bundespolizei entlang der deutschen Grenzen zu intensivieren.
Die Geschichte von Ibrahim Miri
Ibrahim Miri, der als Intensivtäter gilt, stellte bereits 1986 als 13-Jähriger erstmals einen Asylantrag. Zuletzt war er 2014 wegen bandenmäßigen Drogenhandels zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Er befand sich nach mehreren Jahren im Gefängnis aber wieder zur Bewährung auf freiem Fuß, als er abgeschoben wurde. Dem Miri-Clan werfen die Justizbehörden Organisierte Kriminalität vor.
Seinen Asylantrag begründete der 46-Jährige mit Todesdrohungen aus Kreisen der Hisbollah-Miliz in seiner libanesischen Heimat wegen eines alten „Blutrachekonflikts“. Darüber entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Der Antrag müsse „unverzüglich als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden“, verlangt Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD). Es könne nicht sein, dass „uns Clan-Mitglieder auf der Nase rumtanzen“.
Das findet auch Seehofer. Er lässt die Bundespolizei ab sofort an den Grenzen noch engmaschiger kontrollieren, um Personen aufzuspüren, die trotz Einreiseverbots ins Land gelangen wollen. Seehofer spricht von „zeitlich flexiblen Kontrollen“ auch unmittelbar an den Grenzen und von einer Ausweitung der Schleierfahndung, wie sie in Bayern schon seit vielen Jahren praktiziert wird. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) freut das. Diese Mischung sei „für eine Filterfunktion im Grenzraum optimal“, meint Jörg Radek, bei der GdP der Vorsitzende für die Bundespolizei. Allerdings weist er darauf hin, dass eine hundertprozentige Kontrolldichte mangels Personal nicht möglich sei. Die Bundespolizei fahre schon jetzt „unter Volllast“, so Radek. Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, begrüßt den Seehofer-Vorstoß als „Schritt zur Wiederherstellung von Kontrolle und Schutz vor illegaler Migration“.
Wiedereinreisesperre im Blick
Es seien keine „Grenzkontrollen im förmlichen Sinne“, erklärt ein Ministeriumssprecher. Ein Erlass an die Bundespolizei enthalte eine weitere Entscheidung Seehofers: Personen sollen an der Grenze zurückgewiesen werden, wenn die Überprüfung ergeben hat, dass gegen sie eine Wiedereinreisesperre besteht.
Gegen Ibrahim Miri wird ermittelt. „Es besteht ein Einreise- und Aufenthaltsverbot. Die Einreise erfolgte daher offensichtlich auf illegalem Wege, entsprechende strafrechtliche Ermittlungen wurden eingeleitet“, sagte eine Sprecherin der Bremer Innenbehörde. Ihm würden bis zu drei Haft drohen.
Sein Anwalt will aber nachträglich gegen die Abschiebung vom Juli klagen und auch gegen die aktuelle Inhaftierung. „Herr Miri wollte das bisherige soziale Milieu verlassen, seiner Arbeit nachgehen und für seine Frau und Kinder da sein“, sagte er. Ob die Bremer Innenbehörde den Wandel eines Intensivtäters zum Familienmenschen für glaubwürdig hält? Sie hält sich mit einer Bewertung bisher zurück. (mit dpa)