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BERLIN
Wer muss für die Hochschulen bezahlen?
Christian Grimm
Christian Grimm
 |  aktualisiert: 12.05.2019 02:11 Uhr

Unmittelbar vor dem Poker mit den Bundesländern um die Finanzierung der Hochschulen gibt sich Bundesforschungsministerin Anja Karliczek zwar im Ton konziliant, in der Sache bleibt die CDU-Politikerin aber hart: Sie besteht darauf, dass die Länder mehr eigene Mittel beisteuern. „Der Bund steht zu seinem Engagement. Aber auch die Länder müssen sich bewegen“, forderte sie im Gespräch mit dieser Redaktion.

Karliczek wird am Freitag mit ihren Amtskollegen aus den Ländern in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz darum ringen, mit wie viel Geld der Bund die Hochschulen und die außeruniversitären Forschungseinrichtungen wie die Max-Planck-Gesellschaft und die Fraunhofer Institute unterstützt. Dabei geht es um Milliarden – und um den Ruf der Ministerin, die zuletzt herbe Kritik als vermeintliche Fehlbesetzung einstecken musste. „Ich will alles daran setzen, dass die Verhandlungen am Freitag erfolgreich abgeschlossen werden“, sagt die 48-Jährige.

Was die Länder wollen

Die Ausgangslage birgt Konfliktpotenzial: Der Bund ist bereit, den Ländern in der neuen Periode des Hochschulpaktes ab 2021 dauerhaft 1,9 Milliarden Euro pro Jahr als Zuschuss für die Grundfinanzierung von Unis und Fachhochschulen zu überweisen. Obwohl sie eigentlich allein für das Alltagsgeschäft zuständig wären, reicht ihnen diese Zusage nicht. Sie verlangen einen jährlichen Anstieg der Mittel aus der Kasse des Bundes, um etwa die Teuerung ausgleichen zu können. Das lehnt Karliczek ab.

Der Hochschulpakt war 2007 beschlossen worden, als immer mehr Studienanfänger an die Hochschulen strömten und die Rektoren nicht wussten, wie sie zusätzliche Professoren, Dozenten und Seminare bezahlen sollten. Die immer wieder befristete Hilfe wird nun zur Dauereinrichtung. Damit soll auch eines der großen Übel an den Hochschulen gelindert werden: Der wissenschaftliche Nachwuchs klagt seit Jahren darüber, dass er sich von einer befristeten Stelle zur nächsten hangeln muss. Länder und Universitäten verwiesen stets darauf, dass die Hilfen des Bundes zeitlich befristet sind und es deshalb keine dauerhaften Verträge gibt. Das Argument sticht nun nicht mehr.

Worum es noch Streit gibt

Streit zwischen Anja Karliczek und den Ländern gibt es auch um den zweiten der drei Hochschulpakte. Die Länder sollen künftig die Hälfte der Mittel für die Verbesserung der Qualität in der Lehre aufbringen. Das entspricht einer Summe von 100 Millionen Euro jährlich. Mit dem Geld werden zum Beispiel eine bessere Studienberatung finanziert, Tutorien bezahlt, in denen der Stoff wiederholt wird oder Hochschullehrer auf Weiterbildung geschickt.

Verhakt haben sich die Parteien außerdem beim Zuschuss für die außeruniversitäre Forschung. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft und die vier großen Verbünde Fraunhofer-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft, Max-Planck-Gesellschaft und Leibniz-Gemeinschaft haben zwischen 2016 und 2020 darüber vier Milliarden Euro zusätzlich erhalten. Jährlich stieg der Etat dabei um drei Prozent an – auf Kosten des Bundes, der die Steigerung ab 2021 aber nicht mehr übernehmen will, was zur Verstimmung auf Länderseite führt.

 
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