Südkorea, Großbritannien und Taiwan mögen auf den ersten Blick nicht viel gemeinsam haben, aber doch eint sie eines: Hot Spots, Plätze mit freiem drahtlosem Internet-Zugang (WLAN), sind hier völlig normal. In Südkorea kommen 37 Hot Spots auf 10 000 Einwohner. Im Vergleich: In Deutschland gab es im Jahr 2014 laut Erhebung des Verbandes der deutschen Internetwirtschaft im Schnitt weniger als zwei Hot Spots pro 10 000 Einwohner.
Das hat auch die Bundesregierung alarmiert. Das Wirtschaftsministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Anbietern mehr Rechtssicherheit zusichern und somit die Voraussetzung dafür schaffen soll, dass in Zukunft mehr öffentliche WLAN-Hot Spots eingerichtet werden. Knackpunkt ist die sogenannte Störerhaftung. Bislang sind WLAN-Anbieter rechtlich haftbar für die Aktionen der Nutzer, etwa bei Hacker-Angriffen oder Urheberrechtsverletzungen. Von dieser Störerhaftung sollen nun alle befreit werden, die ihren Netzzugang verschlüsseln, die Nutzer in die Nutzungsbedingungen einwilligen lassen sowie beim Namen kennen oder gewerbliche Anbieter sind. Für diese entfiele die Störerhaftung.
Das kritisieren Befürworter von freien Funknetzwerken. „Wir sind schockiert! Statt tatsächlich wie versprochen die Störerhaftung endlich anzugehen, wird sie für private WLAN-Anbieter sogar verschärft. Meiner Meinung nach waren hier entweder Stümper oder knallharte Lobbyisten am Werk“, sagt Alexander Wunschik von Freifunk Franken. Den Verein mit Hauptsitz in Berlin gibt es seit über zehn Jahren in Deutschland. Die Regionalgruppen setzen sich für freien unabhängigen Internetzugang in ihrer Region ein.
Aktuell stehen etwa in Würzburg fünf Router, die durch Freifunker betrieben werden, davon drei in der Innenstadt, einer am Heuchelhof und einer in Grombühl. Auf der Webseite von Freifunk lässt sich anhand einer Karte der genaue Standort der Netzwerke ermitteln. „Der Vorteil an Freifunk ist, dass der Bürger sich nicht anmelden muss, keine Kosten trägt und deutlich anonymer im Internet surfen kann“, erklärt Wunschik.
Der gemeinnützige Verein sieht seine Absichten durch den Gesetzentwurf gefährdet. „Statt dieses bürgerliche Engagement zu fördern, soll es nun verboten werden. Denn weder können Freifunk-Betreiber jeden Nutzer namentlich kennen, noch können wir das Netz verschlüsseln, da es ja Freifunk ist und auch bleiben muss“, fordert Wunschik.
Zugang zu WLAN-Netzwerken gibt es in Würzburg an vergleichsweise vielen Stellen, diese sind aber überwiegend kommerziell betrieben, sprich kostenpflichtig oder nur kurzzeitig umsonst nutzbar, wie der Telekom Hot Spot am Würzburger Hauptbahnhof – kein wirklich freies WLAN also. Ausnahme sind etwa das Rathaus und die Stadtbibliothek.
Die Stadt Schweinfurt lässt ihre Hot Spots von RegioNet Schweinfurt betreiben. „Aktuell sind zehn Hot Spots in zentralen City-Bereichen am Netz“, teilt Anna Barbara Keck, Pressesprecherin der Stadt, auf Anfrage mit. Weitere Hot Spots seien in Arbeit.
Schweinfurt wäre von der Neuregelung nicht betroffen, da die RegioNet ein klassischer Kommunikationsdienstleister ist und somit von der Störerhaftung befreit würde. Die Stadt könne die Störerhaftung bereits jetzt ausschließen, so Keck: „Dies erfolgt über das Setzen eines Häkchens auf der Startseite des WLAN-Zugangs durch den Nutzer. Dort werden auch die Nutzungsbestimmungen bekannt gegeben.“ Dem Missbrauch werde vorgebeugt: Webseiten mit illegalen oder jugendgefährdenden Inhalten werden durch einen Filter ausgesondert und gesperrt.