KARLSRUHE
Weitere Entschädigung für Justizopfer Wörz
Justizopfer Harry Wörz bekommt eine weitere Entschädigung. Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe sprach ihm „wegen strafverfolgungsbedingter Erwerbsunfähigkeit“ eine zeitlich befristete monatliche Zahlung zu. Über die Höhe gab die Behörde keine Auskunft. Wörz war wegen versuchten Totschlags an seiner von ihm getrennt lebenden Frau verurteilt worden. Er verbüßte viereinhalb Jahre. Rund 13 Jahre lang kämpfte er vor Gerichten, bis er seine Unschuld beweisen konnte.
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