Die Auseinandersetzung um den Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zur Sterbehilfe dauert an. Während Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) den Gesetzentwurf aus dem Haus seiner FDP-Parteikollegin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger verteidigte, schloss sich der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), den kritischen Stimmen an.
„Das Gesetz wird so nicht kommen“, sagte Zöller den Zeitungen der Essener WAZ-Mediengruppe. Der Entwurf gehe in die falsche Richtung. Zöller befürchtet, dass durch das geplante Gesetz der Druck auf Betroffene und deren Angehörige steigen könnte, Sterbehilfe entweder zu beanspruchen oder zu ermöglichen. Der Gesetzentwurf sieht vor, gewerbliche Sterbehilfe unter Strafe zu stellen. Wer mit Suizidbeihilfe Geld verdient, müsste demnach mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe rechnen. Angehörige, Freunde oder nahestehende Personen machen sich demnach nicht strafbar, wenn sie einem Menschen beim Suizid helfen. Dies kann auch ein Arzt oder eine Pflegekraft sein, der oder die den Sterbewilligen schon lange und gut kennt.
Bewusste Missverständnisse?
Bahr sagte der „Passauer Neuen Presse“: „Vieles wird in der Debatte bewusst missverstanden.“ Es sei ganz ausdrücklich nicht das Ziel, Ärzte zu Sterbehelfern zu machen. Es solle ein rechtlicher Rahmen geschaffen werden, damit Sterbehilfe nicht zum Geschäftsmodell wird. „Das wäre ein großer Fortschritt, denn ein solches Verbot hat es bisher nicht gegeben“, sagte Bahr. Dennoch müsse man berücksichtigen, dass es durchaus Sterbenskranke gebe, die ihre Angehörigen oder ihre Begleiter in Suizidüberlegungen einbezögen. „Das sollten wir zur Kenntnis nehmen“, sagte Gesundheitsminister Bahr.
Zöller indes sieht es kritisch, dass nach dem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums Ärzte in Ausnahmefällen die Sterbehilfe unterstützen könnten. Solche Ausnahmen führten zu mehr Rechtsunsicherheit. „Es würde reichen, die gewerbliche Förderung der Selbsttötung unter Strafe zu stellen“, sagte Zöller.