„Restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, welche die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen“ – so werden die Sanktionen gegen Russland in der EU-Amtssprache bezeichnet. Hier die wichtigsten Details:
• Einreisesperren: Weitere 24 Personen aus den Reihen der ostukrainischen Separatisten und der russischen Führung erhalten eine Einreisesperre in die EU. Außerdem sind ihre Konten im Westen seit Freitag gesperrt. Zu den Betroffenen zählen der bekannte Rechtspopulist Wladimir Schirinowski sowie Sergej Tschemesow, ein enger Vertrauter von Wladimir Putin seit dessen KGB-Zeit. Der Präsident selbst wird weiter nicht angetastet. Insgesamt sind nun 119 Personen von der EU auf eine Schwarze Liste gesetzt worden.
• Banken: Fünf Staatsbanken (VTB, Gazprom-Bank, Sberbank, VEB und Rosselchosbank) werden vom europäischen Finanzmarkt ausgeschlossen. Sie dürfen weder Anleihen verkaufen noch sonstige Geschäfte mit westlichen Partnern abschließen. Von dem Verbot sind auch Geschäfte mit neuen Emissionen von mehr als 30 Tagen betroffen.
• Energie: Auffallend ist, dass der komplette Gas-Sektor von jeglichen Sanktionen ausgenommen bleibt, um die Energielieferungen nach Europa nicht zu gefährden. Die drei großen Konzerne Rosneft, Transneft und Gazprom-Neft aber dürfen sich künftig nicht mehr am europäischen Markt refinanzieren. Westlichen Banken wurden Kredit- und Versicherungsgeschäfte mit diesen Unternehmen verboten. Transneft besitzt das Monopol für den Betrieb des landesweiten Erdöl-Pipeline-Netzes.
• Rüstungsindustrie: Ohne westliche Darlehen und Absicherungen muss auch die Rüstungsbranche auskommen. Auf der Schwarzen Liste der EU stehen Oboronprom, United Aircraft Corporation und Uralwagonsawod.