Die Alternative für Deutschland (AfD) hat sich zuletzt nicht nur über immer bessere Wahlergebnisse freuen können. Auch die Einnahmen aus dem Internet-Goldhandel der Partei entwickeln sich prächtig. Seit dem Start des Goldverkaufs im Oktober hat die Anti-Euro-Partei mit dem Verkauf von Goldmünzen und Barren mehr als 2,1 Millionen Euro umgesetzt. Und dies hat dazu geführt, dass die Partei für 2014 den maximalen Zuschuss vom Staat kassieren kann. Mit ihrem Goldhandel hat die Partei aber nicht nur viel Geld eingesammelt und Aufmerksamkeit hervorgerufen. Sie hat auch eine Debatte darüber losgetreten, was in der Parteienfinanzierung erlaubt sein soll und was nicht.
Mit ihrem umstrittenen Goldhandel verstößt die AfD zwar nicht gegen das Parteiengesetz. Das hat eine Prüfung der Bundestagsverwaltung ergeben, an der auch unabhängige Wirtschaftsprüfer beteiligt waren. Bundestagspräsident Norbert Lammert findet es aber trotzdem falsch, dass die rechtskonservative Partei für ihren Goldhandel staatliche Zuschüsse kassiert. Er habe deshalb den Innenausschuss des Bundestages aufgefordert, über eine Änderung des Parteiengesetzes zu beraten, teilte der Bundestag am Freitag mit.
Die Einnahmen einer Partei
Die Höhe der staatlichen Zuschüsse an eine Partei richtet sich nach der Zahl der Wählerstimmen sowie den Mitgliedsbeiträgen und Spenden, die diese Partei verbuchen kann. Die Zuschüsse dürfen aber nicht höher sein als die selbst erwirtschafteten Einnahmen – die AfD steigert eben diese mithilfe der Goldgeschäfte. Sie hofft, auf diese Weise in diesem Jahr fünf statt drei Millionen Euro an Zuschüssen zu kassieren.
Dass Lammert durch eine Änderung des Parteiengesetzes den Goldgräbern das Handwerk legen will, überrascht die AfD nicht wirklich. Gleichwohl gibt sie sich als verfolgte Unschuld. „Die etablierten deutschen Parteien unterhalten seit Jahrzehnten allesamt ein gewachsenes Netz von Beteiligungen und Firmen“, erklärt Frauke Petry, die dem Führungsgremium der Partei angehört.
Lammert rät sie, sich an den Schwarze-Kassen-Skandal der CDU zu erinnern. Im Vergleich dazu sei der legale Einzelhandel mit Goldmünzen wohl kaum als Vergehen zu werten, argumentiert Petry.