In Deutschland dürfen Vermieter und Hausbesitzer ihre Immobilien nur sehr eingeschränkt mit Kameras überwachen. „Deutschland hegt aufgrund der Erfahrungen mit Überwachungsstaaten große Vorurteile gegenüber Kamera- und Videoüberwachung“, erläutert Norbert Schönleber von der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins. „Es gibt hier strengere Datenschutzgesetze als in anderen EU-Ländern.“ Das bedeutet:
• Hausbesitzer: Dürfen nur ihr eigenes Grundstück überwachen. Und die Kameras dürfen nicht so ausgerichtet sein, dass der Besitz des Nachbarn mitaufgenommen wird. Das wäre ein unzulässiger Eingriff in dessen Persönlichkeitsrecht. Eine Videokamera muss laut Schönleber auch so angebracht sein, dass sie möglichst von jedem gesehen wird. Oder es muss auf die Überwachung etwa per Schild hingewiesen werden. „So kann ein Besucher sagen, ich will nicht aufgenommen werden, und das Grundstück nicht betreten“, erklärt der Experte für Miet- und Immobilienrecht aus Köln.
• Mieter und Vermieter: Hier sind die Regeln noch strenger, sagt Schönleber. „Nach fast durchgängiger Rechtsprechung darf die Überwachung im Mietshaus gar nicht stattfinden – es sei denn, alle Mieter stimmen zu.“
• Ausnahmen: Es ist möglich, ausnahmsweise diese Regelungen zu umgehen – aber nur, wenn es ein konkretes Sicherheitsbedürfnis gibt, erklärt Schönleber. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn schon mehrfach in das Haus oder die Wohnung eingebrochen wurde oder ein Bewohner von Kriminellen bedroht werde. Aber: Dann müsse der Mieter sich das vom Vermieter genehmigen lassen und eigentlich müssten auch alle Mieter beziehungsweise bei Hausbesitzern die Nachbarn zustimmen. Grundsätzlich könnte man sich natürlich auch ohne konkrete Bedrohung innerhalb des Mietshauses oder in der Nachbarschaft abstimmen – aber der Anwalt betont: „Im Grunde müssen dann auch alle Besucher zustimmen.“ Also etwa auch der Postbote.