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BERLIN
Waffenbesitzer bleiben vorerst unbehelligt
Schützenvereine       -  Ein bayerischer Gebirgsschütze mit Gewehr.
Foto: Hildenbrand, dpa | Ein bayerischer Gebirgsschütze mit Gewehr.
Martin Ferber
Martin Ferber
 |  aktualisiert: 11.12.2019 18:49 Uhr

Die rund eine Million Waffenbesitzer in Deutschland, zum größten Teil Sportschützen, Jäger und Sammler, müssen vorerst nicht damit rechnen, dass sie vom Bundeskriminalamt oder dem Verfassungsschutz auf extremistische Einstellungen überprüft werden. Eine entsprechende Forderung der SPD lehnen sowohl die Innenminister von CDU und CSU als auch die Unionsbundestagsfraktion kategorisch ab.

Bei der Konferenz der Innenminister des Bundes und der Länder am Dienstag und Mittwoch in Saarbrücken gab es wegen des Vetos der Union keinen Beschluss. Innenminister Thomas de Maiziere (CDU) wurde lediglich aufgefordert, in einem Gespräch mit der Unionsfraktion das weitere Vorgehen auszuloten. Zwar seien sich alle Innenminister einig, „dass Extremisten keine Waffen haben sollten“, gleichwohl wolle man keine „Kriminalisierung und Diffamierung“ aller Sportschützen und Jäger, sagte der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier (CDU).

Bei der SPD stieß diese Einstellung auf massive Kritik. „Das ist völlig unverständlich, weil CDU und CSU sonst immer nach schärferen Gesetzen und mehr Sicherheit rufen“, sagte SPD-Innenexpertin Gabriele Fograscher. Die Regelanfrage bei BKA und Verfassungsschutz sei „notwendig, weil Extremisten nicht in den Besitz von Waffen kommen dürfen“. Von einer Kriminalisierung könne keine Rede sein. „Es muss doch im Interesse der gesetzestreuen Sportschützen und Jäger sein, dass die schwarzen Schafe enttarnt werden.“

Das Thema ist nicht neu. Das Land Rheinland-Pfalz stellt bereits seit längerem bei jedem Antrag auf Ausstellung eines Waffenscheines eine Regelanfrage beim Landeskriminalamt und beim Landesamt für Verfassungsschutz und fordert eine bundeseinheitliche Regelung. Der Bundesrat sprach sich auf Initiative des schwarz-grün regierten Hessen bereits im Sommer dafür aus, doch der Bundestag befasste sich mit dem Thema bislang nicht. Als vor sechs Wochen ein sogenannter „Reichsbürger“ im mittelfränkischen Georgensgmünd einen Polizisten erschoss, flammte die Debatte erneut auf. Denn der Mann war im Besitz von 30 Waffen.

Allein in Bayern gibt es nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden rund 1700 Anhänger der „Reichsbürger“-Szene, etwa 340 von ihnen besitzen entweder scharfe Waffen oder Schreckschusswaffen. In Baden-Württemberg gibt es rund 650 „Reichsbürger“, eine „niedrige zweistellige Zahl“ sei bewaffnet. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) nannte diese Zahlen ein „Alarmsignal“, Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) forderte als Konsequenz eine strikte Entwaffnung der Szene – durch eine Regelanfrage bei BKA und Verfassungsschutzämter sollten die Extremisten ausgesiebt werden.

Das allerdings geht der Union zu weit. Eine Regelanfrage für alle Waffenhalter sei „überzogen“, es reiche, wenn die Sicherheitsbehörden gezielt nach „Reichsbürgern“ suchen, sagt der Innenexperte der Unionsfraktion, Stephan Mayer (CSU). Erste Länder praktizieren dies bereits.

So erließ der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD) Mitte November einen Erlass, wonach als „Reichsbürger“ identifizierte Besitzer einer Waffe pauschal als „waffenrechtlich unzuverlässig“ angesehen werden sollen. Damit kann ihnen nach dem geltenden Waffenrecht der Besitz der Waffe entzogen werden.

Ein anderes Problem ist allerdings, dass die Behörden nicht wissen, wie viele Waffen die einzelnen Personen besitzen. Zwar gibt es seit 2013 ein nationales Waffenregister, aber es erfasst nur die legal erworbenen Waffen. Ob sich auch unrechtmäßige Waffen im Besitz der „Reichsbürger“ befinden, ist den Behörden nicht bekannt.

 
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