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WÜRZBURG
Vorsorge für gute Zähne
Zahnarzt       -  Seit 2005 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen nur noch einen Festzuschuss, wenn es um Implantate, Brücken oder Kronen geht. Den Rest muss der Patient selbst übernehmen. Deshalb lohnt es sich, über eine Zahnzusatzversicherung nachzudenken.
Foto: Julian Stratenschulte, dpa | Seit 2005 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen nur noch einen Festzuschuss, wenn es um Implantate, Brücken oder Kronen geht. Den Rest muss der Patient selbst übernehmen.
Von unserem Mitarbeiter Harald Czycholl
 |  aktualisiert: 28.09.2017 03:24 Uhr

Angenehm ist der Besuch beim Zahnarzt nie. Schon gar nicht, wenn eine Behandlung ansteht. Da sollte sich der Patient nicht noch um die Behandlungskosten sorgen müssen. Doch wenn es um Kronen, Brücken, Implantate oder Prothesen geht, zahlen die gesetzlichen Krankenkassen seit 2005 nur noch einen Festzuschuss – was dazu führt, dass die Patienten den Löwenanteil der Behandlungskosten selbst zahlen müssen. Abhilfe versprechen private Zahnzusatzversicherungen, die für die Differenz zwischen Kassenzuschuss und tatsächlichen Behandlungskosten aufkommen. Eine solche Police könne sinnvoll sein, sagt Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Allerdings sollten vorher alle existenziellen Risiken abgesichert sein.“

Jeder zweite Deutsche (52 Prozent) benötigt heutzutage einen Zahnersatz, zeigt eine Umfrage des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband). Von den Befragten, die noch keinen Zahnersatz haben, geht demnach gut jeder Zweite (54 Prozent) davon aus, dass er später einmal einen brauchen wird. Jedes Jahr bekommen gesetzlich Krankenversicherte rund 3,6 Millionen Kronen und rund 700 000 Brücken. Die Zahlen machen deutlich, weshalb private Zahnzusatzversicherungen boomen: Sie haben sich von 2005 bis 2015 fast verdoppelt.

2005 hatten laut PKV-Verband 7,8 Millionen Menschen eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen, 2015 waren es bereits rund 15 Millionen.

Allerdings sichern auch die privaten Zusatzpolicen längst nicht alle Leistungen ab: Teilweise kommen die Versicherungen für Zahnersatz auf, teilweise nur für die Erhaltung der Zähne. Implantate oder Inlays können je nach Tarif ausgeschlossen sein. „Zuerst sollte man sich bewusst machen, was für einen Schutz man möchte“, sagt deshalb Jens Wegner vom PKV-Verband. „Bei der Auswahl des Versicherungsvertrags sollte der Versicherte dann vor allem auf die Leistungen achten.“

Oftmals sei der passende Zahnersatz auch eine Frage des ästhetischen Anspruchs, sagt Volker Schmidtke von der Verbraucherzentrale Berlin. Reicht eine teilverblendete Brücke oder soll es ein Implantat sein? Braucht es unbedingt das Edelmetall-Inlay oder tut es auch Amalgam? Je höher die Ansprüche sind, desto teurer wird der Zahnersatz. „Ein anspruchsvolles Implantat kann mehrere Tausend Euro kosten“, sagt Schmidtke. Wer das möchte, sollte eine Zusatzversicherung mit umfangreichen Leistungen abschließen.

Im Alter von etwa 40 Jahren bekommen Versicherte einen entsprechenden Vertrag bereits ab etwa 20 Euro monatlich. Einige Versicherer zahlen neben dem Zahnersatz auch regelmäßig eine professionelle Zahnreinigung oder übernehmen die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen.

„Wer dagegen mit der Regelversorgung der Krankenkassen zufrieden ist, kann für seinen Eigenanteil auch Rücklagen bilden“, sagt Verbraucherschützer Schmidtke. Wer die Behandlung ohne Probleme selbst bezahlen kann, muss sich nicht unbedingt versichern.

Vor dem Abschluss der Zusatzversicherung steht meist eine Gesundheitsprüfung. Die Höhe der Prämie hängt jedoch, anders als bei anderen Zusatzversicherungen beim Zahnersatz, weniger vom Gesundheitszustand des Versicherten ab, sondern vor allem von den vereinbarten Leistungen. Umso wichtiger ist es, nichts zu verschweigen und die Versicherung bei Vertragsschluss auf Vorerkrankungen hinzuweisen: „Der Versicherte muss wahrheitsgemäße Angaben über den Zustand seines Gebisses machen“, erklärt Wegner vom PKV-Verband. Sonst gefährdet er seine Versicherungsleistungen in der Zukunft. Im schlimmsten Fall kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, wenn sich später herausstellt, dass der Versicherte falsche Angaben gemacht hat.

Beim Abschluss einer Police sollten Versicherte außerdem auf Wartezeiten achten: „Üblich sind Wartezeiten von rund acht Monaten, bis die Versicherung zahlt“, erläutert Verbraucherschützer Schmidtke. Danach sind die Leistungen für weitere drei bis fünf Jahre gestaffelt, bis der Versicherer den vereinbarten Maximalbetrag übernimmt. „Es gibt auch Tarife ohne Wartezeit, aber die sind entsprechend teurer.“

Daneben sollten Patienten auf die Höhe der vereinbarten Zuschüsse achten – und darauf, ob sich der Zuschuss nur auf den Eigenanteil für gesetzlich Krankenversicherte bezieht oder auf die Behandlungskosten insgesamt. Sinnvoll ist eine Versicherung, die alle Kosten abdeckt. Grundsätzlich ist jeder Zahnarzt verpflichtet, vor der Behandlung einen Heil- und Kostenplan zu erstellen, den die Kasse genehmigen muss. Darin ist immer auch der Eigenanteil des Versicherten ausgewiesen. Auf diese Weise lassen sich böse Überraschungen vermeiden.

 
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