Die Festnahme von neun Irakern wegen Vergewaltigung einer Deutschen in der Silvesternacht hat die Asyldebatte in Österreich wieder in Fahrt gebracht. Eine betrunkene 28-jährige Frau aus Hannover war in Wien von mehreren Irakern vergewaltigt worden. Neun Tatverdächtige zwischen 21 und 47 Jahren sitzen in Untersuchungshaft. Vier Männern konnte die Tat durch DNA-Proben nachgewiesen werden. Die anderen werden zumindest wegen Beihilfe angeklagt. Einige haben einen anerkannten Asylstatus, andere sind Asylbewerber und zum Teil erst seit wenigen Monaten in Österreich. Je nach Strafmaß und Status könnten sie in den Irak abgeschoben werden.
Mehrere Täter beteiligt
Das Opfer war zur Polizei gegangen, nachdem sie in einer fremden Wohnung aufgewacht und von den anwesenden Männern herausgebracht worden war. Sie soll, so der Polizeisprecher, etwa zwei Promille Alkohol im Blut gehabt haben. Die Frau, die angab, an die Nacht kaum noch Erinnerungen zu haben, vermutet, dass ihr K.-o.-Tropfen verabreicht worden seien. Eine solche Substanz konnte jedoch in ihrem Blut nicht nachgewiesen werden. Physische Verletzungen wurden bei einer Untersuchung nicht festgestellt. „Wir haben den Fall ausnahmsweise veröffentlicht.
Solche Straftaten kommen ja oft vor. Aber hier waren mehrere Täter beteiligt, die alle an diesem Wochenende gefasst werden konnten“, sagt Polizeisprecher Paul Eidenberger. Die Polizei rief zur Vorsicht auf und warnt vor zu viel Alkohol und Leichtsinn.
Öffentliche Ordnung gefährdet?
Längst ist die Diskussion wieder aufgeflammt, ob Ausländer die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden. Einem aktuellen Integrationsbericht zufolge lebten im vergangenen Jahr in Österreich bei knapp neun Millionen Einwohnern 1,8 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund. Das sind rund 100 000 mehr als 2014. Der Zustrom müsse eingeschränkt werden, sagte der zuständige Minister Sebastian Kurz. Die FPÖ fordert einmal mehr, dass Grenzen geschlossen werden, straffällige Ausländer abgeschoben und Sozialleistungen für sie gekürzt werden. In Österreich gilt in diesem Jahr, dass bei einer Obergrenze von 37 500 Asylverfahren eine Notverordnung in Kraft tritt, die das Asylrecht einschränkt und den Zugang für Asylbewerber stoppt. So soll eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verhindert werden. Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) sagte, dass verschiedene unberechenbare Faktoren die Notverordnung eher „früher als später“ notwendig machen – er wolle nicht warten, bis die Grenze erreicht sei.
Allerdings ist unklar, ob die Grenze in diesem Jahr tatsächlich erreicht wird. Bis Ende Juli dieses Jahres wurden 24 200 Asylbewerber zum Verfahren zugelassen. Davon stammen allerdings 8000 noch aus dem Vorjahr, bei weiteren 11 000 besteht die Frage, ob sie in andere EU-Länder wie Ungarn zurückgeschickt werden können.
Notverordnung angekündigt
Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) kündigt an, über die NotverordnungAnfang September zu beraten. Voraussetzung sei allerdings die Klärung technischer Fragen sowie eine Einigung mit Ungarn, Slowenien und Italien über die Rückweisung von Flüchtlingen. Doch eine solche Übereinkunft steht derzeit noch in den Sternen.
Der Kanzler profitiert in den Umfragen von seiner kritischen Position zur Türkei. Kern hatte den Abbruch der EU-Beitrittsverhandlungen mit Ankara gefordert. 83 Prozent der Befragten halten diese Linie für richtig. Auch Kerns offene Haltung gegenüber dem Kurs des schwarzen Koalitionspartners bei der Notverordnung setzt die rechtspopulistische FPÖ unter Druck. „Kern verhält sich wie ein Roulettespieler, wir sind aber nicht im Casino, sondern Kern sollte Staatspolitik machen“, sagte der FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl.
Er nannte den Bundeskanzler die „Speerspitze der Willkommensunkultur“, weil er als Bahnmanager 2015 Züge für Flüchtlinge zur Verfügung gestellt hatte.
Burka-Verbot gefordert
Der FPÖ-Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten, Norbert Hofer, forderte in einem Interview ein Burkaverbot. Zudem solle es keine österreichische Staatsbürgerschaft für Türken geben, „solange Ankara uns nicht mitteilt, wer die doppelte Staatsbürgerschaft hat“.