Sie fliegen in die USA – Ihre Daten sind schon da. Name, Adresse, Telefonnummer, Kreditkarte, Flugroute, E-Mail-Anschrift – insgesamt 19 Datensätze jedes Passagiers müssen die Fluglinien künftig an die amerikanischen Terrorfahnder übermitteln. Diese Regelung hat das Europäische Parlament in Straßburg am Donnerstag abgesegnet. Während Gegner wie der liberale Europa-Abgeordnete und Vizepräsident der europäischen Volksvertretung, Alexander Alvaro (FDP), von einer „nahezu uneingeschränkten Speicherung und Weitergabe hochsensibler Daten“ sprach, bezeichnete EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström das neue Abkommen „als deutlichen Fortschritt gegenüber den bisherigen Regelungen“. Der CSU-Innenpolitiker und Europa-Parlamentarier Manfred Weber lobte die „Rechtssicherheit“, die nun gegeben sei.
Tatsächlich hat die EU bei den Verhandlungen mit Washington Verbesserungen erreichen können. So müssen alle Daten bereits nach sechs Monaten „entpersonalisiert“ werden – bisher war dies erst nach sieben Jahren nötig. Dabei bleiben die Informationen zwar erhalten, aber der dazu gehörige Name wird geschwärzt. Während die persönlichen Angaben derzeit 15 Jahre gespeichert werden dürfen, sind es künftig nur noch zehn Jahre. Lediglich in Fällen, in denen ein Bezug zu terroristischen Straftaten vorliegt, bleibt es bei einer Speicherdauer von 15 Jahren. Heute dürfen die US-Heimatschutzbehörden die Rechner der Airlines selbst nach den Fluggastdaten durchsuchen. Ab sofort liefern die Gesellschaften selbst die Angaben der Fluggäste nach Washington. Nur bei technischen Problemen oder einer aktuellen und ernstzunehmenden Bedrohung ist ein Zugriff der US-Ermittler auf die Rechner von Lufthansa und Co. erlaubt.
Das klingt nach Ansicht der Kritiker besser, als es ist. Der Grünen-Europa-Abgeordnete Jan Philipp Albrecht fürchtet, dass die persönlichen Informationen nicht nur gespeichert, sondern auch analysiert werden könnten: „Es geht also auch um eine Rasterfahndung, bei der alle Reisenden erfasst werden. Ob ich nun viel Gepäck dabei habe, oder ob ich eine bestimmte Sitzplatznummer habe, oder ob ich auf eine bestimmte Weise gebucht habe – all das kann in Zukunft ein entscheidender Faktor dafür sein, ob ich als Reisender als Risiko angesehen werde oder nicht.“
Viel riskanter dürfte dagegen ein anderer Punkt sein. Die Kommission hatte sich mit den US-Verhandlungspartnern nämlich darauf geeinigt, dass die Fluggastdaten ausschließlich dann genutzt werden dürfen, wenn es um die Bekämpfung von Straftaten geht, auf die mindestens drei Jahre Haft stehen. „Das ist nicht ausreichend“, betonte die Innenexpertin der sozialdemokratischen Europa-Fraktion, Birgit Sippel. Im Zweifel sei das eben auch ein Fahrraddiebstahl, da in Amerika Haftstrafen für Vergehen verhängt würden, die in Deutschland nicht einmal vor Gericht kämen.
Das neue Abkommen gilt zunächst einmal für sieben Jahre. Bis dahin, so hoffen viele EU-Abgeordnete werde Europa sein eigenes Fluggastdaten-Speichersystem installiert haben, so dass man keine persönlichen Informationen von Passagieren mehr „aus der Hand geben“ müsse.