
Wenn Tierhalter in die Jahre kommen, stehen sie häufig vor drängenden Fragen: Wohin mit meinem geliebten Haustier im Fall von Krankheit oder Tod? Kann ich meinem Hund etwas vererben? Wie kann ich sicher sein, dass es meinem Tier auch nach meinem Tod gut geht? Über diese und viele weitere Themen haben wir mit der Tierschutzorganisation Aktion Tier, Lea Schmitz vom Deutschen Tierschutzbund und der Würzburger Anwältin Stefanie Meixner gesprochen.
Was passiert mit meinem geliebten Haustier, wenn ich sterbe?
Jedes Frauchen oder Herrchen sollte ich schon frühzeitig überlegen, wer seinen Schützling im Todesfall versorgen könnte. Wichtig ist eine verbindliche Regelung vor allem, wenn Tierhalter alleine leben und kein Partner da ist, der die Versorgung des gemeinsamen Tieres übernimmt. Wenn man eine Person kennt, die das Tier verbindlich nehmen würde, sollte man eine schriftliche Vereinbarung treffen, die beide Parteien unterschreiben. Darin sollte man zum Beispiel auch festlegen, dass der zukünftige Besitzer sich verpflichtet, das Tier gut zu versorgen und vor allem dauerhaft zu behalten. Man kann auch testamentarisch festlegen, dass der künftiger Besitzer eine gewisse Summe Geld aus dem Erbe erhält.Für das Tier wäre dies sicher die beste Variante – zu einem Menschen zu kommen, den es kennt und mag und bei dem es willkommen ist.
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